Porsche 911: Designstreit um das beliebte Modell ist verloren

Die Frage, ob Modellautohersteller das beliebte Porsche-911er-Modell ohne Lizenz des Autobauers herstellen dürfen, beantwortete das Gericht der Europäischen Union unter Berücksichtigung des sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Solche Geschmacksmuster schützen das geistige Eigentum, auch die Designs von Fahrzeugen.
Die Richter urteilten nun, dass die Löschung zweier Muster des 911er-Modells durch einen Modellautofabrikanten rechtmäßig war, da sie sich nur geringfügig von den entsprechenden Vorgängermodellen unterschieden.