Inhalte mit dem Schlagwort „Gestaltungsmerkmale“

14. August 2020

Wegfall der wettbewerblichen Eigenart durch Verkauf unter Zweitmarke?

Kaffee wird in Kaffeebereiter zubereitet
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.06.2020, Az.: 6 U 66/19

Für das Entstehen der wettbewerblichen Eigenart ist die Beschreibung der Merkmale, die die Eigenart begründen, ausreichend. Im Fall des Kaffeebereiters „Chambord“, der auch unter der zweiten Marke „Melior“ vertrieben wurde, bejahte das OLG Frankfurt die wettbewerbliche Eigenart. Hierbei ist der Verkauf unter der Zweitmarke unschädlich, wenn dieser bereits 15 oder 11 Jahre zurückliegt.

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29. Juli 2019

Wettbewerbswidrige Nachahmung von Rasierern

FotoliaVater und Sohn rasieren sich vor Spiegel
Urteil des OLG Köln vom 26.04.2019, Az.: 6 U 164/18

Die wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produkts begründet Unterlassungs- und Annexansprüche. Der Vertrieb einer Nachahmung ist dann wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweist und sich die Nachahmung aufgrund besonderer Umstände als unlauter darstellt. Ersteres hat das OLG Köln im Falle eines Rotationskopfrasierers bejaht, da bestimmte Merkmale so lange kontinuierlich verwendet wurden, dass sich daraus ein Herkunftshinweis etabliert hat. Neben der gewählten Gestaltung und der konsequenten Verwendung spricht außerdem ein erheblicher Werbeaufwand für eine wettbewerbliche Eigenart. Ferner hat das Gericht eine Nachahmung, die geeignet ist, zu einer Herkunftstäuschung zu führen, bejaht. Da diese nach der Einschätzung des Gerichts auch vermeidbar war, liegen besondere unlautere Umstände vor, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen und dazu führen, dass der Vertrieb wettbewerbswidrig ist.

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26. Juni 2017

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz für patentgeschützte Erzeugnisse

Ortsschild mit der Aufschrift Original und Plagiat in blau
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 197/15

a) Einem (zuvor) patentgeschützten Erzeugnis kann wettbewerbliche Eigenart zukommen. Dabei können nicht nur solche Merkmale eines derartigen Erzeugnisses wettbewerbliche Eigenart begründen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind. Einem Erzeugnis ist im Hinblick auf den (früheren) Patentschutz seiner Merkmale die wettbewerbliche Eigenart nicht von vornherein zu versagen und es dadurch schlechter zu stellen als andere technische Erzeugnisse, die nicht unter Patentschutz standen (Festhaltung BGH, 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne).

b) Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz sieht keinen allgemeinen Nachahmungsschutz einer technisch bedingten Produktgestaltung vor, sondern dient der Absicherung eines konkreten Leistungsergebnisses vor Nachahmungen, die im Einzelfall aufgrund eines unlauteren Verhaltens des Mitbewerbers zu missbilligen sind. Damit können die formgebenden technischen Merkmale eines Erzeugnisses als Herkunftshinweis dienen, auch wenn sie zur Monopolisierung der Warenform als dreidimensionale Marke ungeeignet sind.

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19. August 2015

Unlautere Produktnachahmung eines diätischen Lebensmittels

Diätpillen auf dem Tisch mit Schriftzug Diät
Urteil des OLG Köln vom 12.12.2014, Az.: 6 U 28/14

Das Produkt „VITA-SED“ stellt eine unlautere Nachahmung der bekannten Marke „Almased“ dar. Es findet keine Absetzung von dem Original statt und es werden wesentliche Elemente davon übernommen, sodass deutliche Ähnlichkeiten in den Gestaltungsmerkmalen vorliegen.

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22. Juli 2015

Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung

Frau shoppt zwei Handtaschen und ist sehr glücklich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.06.2015, Az.: 6 U 73/14

Einer Damenhandtasche kommt auch dann wettbewerbliche Eigenart zu, wenn ihre, an sich vorbekannten und geläufigen, einzelnen Gestaltungsmerkmale in besonderer Weise kombiniert werden und sich die konkrete Ausgestaltung der Faltbarkeit der Tasche von anderen Modellen abhebt. Ihre Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen steigert die Eigenart zudem. Übernimmt eine Nachahmung sämtliche prägenden Merkmale der Originaltasche, so ist das Anbieten und Bewerben der Tasche unlauter, weil dadurch die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt wird.

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31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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21. Juli 2014

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenschuhe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.04.2014, Az.: 6 U 276/12

Für bestimmte Damenschuh-Modelle, die sich aus der Masse vergleichbarer Produkte hervorheben und den Rückschluss auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zulassen, besteht wettbewerblicher Leistungsschutz, da sie wettbewerbliche Eigenart besitzen. Die Übernahme aller wesentlichen Gestaltungsmerkmale dieses Schuhs setzt die Gefahr einer Herkunftstäuschung und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht.

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15. September 2009

Nachahmung oder technisch zwingend notwendige Gestaltung: Zur wettbewerblichen Eigenart eines Ausbeinmessers

Urteil des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZR 199/06 Allein der Umstand, dass es sich bei einer Gestaltung eines Werkzeugs um eine für den Gebrauchszweck "optimale" Kombination technischer Merkmale handelt, nötigt noch nicht zu der Annahme, es handele sich um eine technisch zwingend notwendige Gestaltung mit der Folge, dass Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz ausgeschlossen seien. Denn es kann sich auch um Gestaltungsmerkmale handeln, die zwar technisch bedingt, gleichwohl aber frei austauschbar sind.
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