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08. Januar 2019

Vorschriften des KUG gelten im Journalismus auch nach Inkrafttreten der DSGVO

Frau fotografiert mit Kamera hinter Baum
Beschluss des OLG Köln vom 08.10.2018, Az.: 15 U 110/18

Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist auch im journalistischen Bereich nach dem sogenannten abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen. Der Anwendung dieser Grundsätze steht die DSGVO nicht entgegen. Grundsätzlich muss der Abgebildete in die Veröffentlichung eines Bildes einwilligen. Eine solche Einwilligung ist jedoch entbehrlich, wenn das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist und berechtigte Interessen des Betroffenen nicht verletzt werden.

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