Befreiung von der Maskenpflicht: Angabe von Gründen erforderlich?
Grundsätzlich gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht. Wird man von dieser Pflicht mittels eines ärztlichen Zeugnisses befreit, so muss dieses unter anderem den Grund für die Befreiung enthalten. Das OVG Berlin-Brandenburg hält die Preisgabe von Gesundheitsdaten durch das Gesundheitszeugnis für rechtmäßig, da keine Diagnose oder anderweitige konkrete Gründe angegeben werden müssen. Aus dem Attest müsse lediglich plakativ hervorgehen, weshalb das Tragen für den konkret Betroffenen unzumutbar sei.