Wettbewerbsverstoß durch Bewerben eines Nahrungsergänzungsmittels mit Wirkung gegen Frühjahrsmüdigkeit
Urteil des KG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 5 U 24/15
WeiterlesenProdukte zur Nahrungsergänzung dürfen nicht mit einer Wirkung gegen Frühjahrsmüdigkeit beworben werden, da es sich hierbei um eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe handelt.