Elektronische Patientenakte: Verletzung der informationellen Selbstbestimmung?
Die Frage, ob im konkreten Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden von gesetzlichen Krankenkassen verletzt worden sei, beantwortete das Bundesverfassungsgericht dahingehend, dass die Nutzung einer elektronischen Patientenakte für Versicherte freiwillig ist. Die damit verbundene Datenverarbeitung verletzt die Versicherten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.