Inhalte mit dem Schlagwort „Gesundheitsschutz“

08. November 2022

Verstoß gegen Hygienevorgaben: was erfährt die Öffentlichkeit?

Urteil des VG München vom 06.10.2022, Az.: M 26a E 22.4128

Verstöße gegen Lebensmittelhygiene-Auflagen werden auch dann behördlich veröffentlicht, wenn die Verstöße nach einer amtlichen Feststellung ordnungsgemäß beseitigt wurden. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, welche Konsumentscheidungen sie in Zukunft treffen wollen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine solche Veröffentlichung das Ansehen des Betriebs mindern, und somit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Einbußen führen kann. Ebenfalls unerheblich ist, dass es nicht nachweislich zu konkreten Kontaminierungen von Lebensmitteln gekommen ist; problematisch und hinreichend für die Begründung einer amtlichen Veröffentlichung sind bereits die Verstöße selbst, also z.B. nicht desinfizierte Griffe, verschmutzte Messer etc.

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03. März 2021

DocMorris: Apotheken-Automaten werden weiterhin verboten bleiben

Einkaufswagen mit Medikamenten
Beschluss des BGH vom 30.04.2020, Az.: I RZ 123/19

Die Frage, ob der Betrieb eines sogenannten Apothekenautomaten (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) erlaubt ist oder nicht, beantwortete der BGH dahingehend, dass das Aufstellen eines solchen Automat wettbewerbswidrig ist und dementsprechend verboten bleibt. Die objektive Verknüpfung zwischen Apotheke und Medikamentenausgabe diene dem Gesundheitsschutz und ist mit dem Geschäftsmodell der Beschwerdeführerin nicht vereinbar.

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04. April 2019

Händler muss vom Kunden ausgepackte und getestete Matratze zurücknehmen

Weiße Matratze
Urteil des EuGH vom 27.03.2019, Az.: C-681/17

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.03.2019 klargestellt, dass im Sinne des Widerrufsrechts bei Internetkäufen der Kunde eine zum Testen benutzte Matratze an den Händler zurückgeben und den Kaufvertrag wirksam widerrufen kann. Dies schien insofern fraglich, als „versiegelte Waren…, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Der EuGH hat im vorliegenden Fall jedoch entschieden, dass eine Matratze gerade nicht zu diesen Waren zählt, da angenommen werden kann, dass der Unternehmer sie nach der Rücksendung durch eine Reinigung oder Desinfektion für eine Wiederverwendung und ein erneutes Inverkehrbringen geeignet machen kann.

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25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

Laborant hält eine Blutprobe, im Hintergrund sind weitere Blutproben zu sehen
Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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23. August 2011

Schädlingsbekämpfung mittels Stickstoff

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 25/10 Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Mittel ist.
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18. September 2009

Werbeverbot für Tabakkonzerne

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 5 U 12/08 Tabakkonzerne dürfen auch nicht in Zeitungen zum Zwecke der Imagewerbung für ihre Zigaretten werben. Selbst der Versuch, die Tabakwaren mit Begriffen wie "Bio-Tabak" als besonders "naturbelassen" oder "natürlich" anpreisen zu wollen, wurde von den Richtern am Hanseatischen Oberlandesgericht als Verstoß gegen das Tabakgesetz gesehen. Die Richter haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Gesundheits- und Jugendschutz unbedingt Vorrang haben muss.

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