Vorsicht bei kostenfreien Vertragsformularen im Internet
Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 13.02.2012, Az.: 6 O 2527/11
Ein im Internet zur Verfügung gestellter vorformulierter Kaufvertrag stellt AGB dar. Ein wirksam formulierter Gewährleistungsausschluss muss deshalb nicht nur eine Einschränkung bezüglich Schadensersatzansprüche, sondern auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten.