Abklopfen für die Menschenwürde
Beschluss des VG Gießen vom 03.03.2011, Az.: 4 L 444/11.Gi Die Veranstaltung von Mixed- Martial- Arts- Kämpfen gefährdet nicht in jedem Fall die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Jugendlichen muss hierzu der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt bleiben. Solange die teilnehmenden Kämpfer überdies die Möglichkeit haben, den Kampf vorzeitig zu beenden, wird außerdem trotz des erheblichen Gewaltpotentials der Kämpfe die Menschenwürde nicht tangiert und die öffentliche Sicherheit somit nicht gefährdet.
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