Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“

27. August 2014

Verträge der Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind anfechtbar

Urteil des AG Düsseldorf vom 20.02.2014, Az.: 32 C 15079/13

Wird durch Übersendung eines Formulars der Gewerbeauskunft-Zentrale.de der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine kostenlose amtliche Eintragung und nicht um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages, so erfüllt dies den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die Rechtsverbindlichkeit, die mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars einhergeht, wird dem durchschnittlichen Leser verschleiert. Verträge mit der Gewerbeauskunft-Zentrale.de können aus diesem Grund angefochten werden.

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13. Mai 2014

Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, Az.: 9 W 66/13

Bei der Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist neben der Berücksichtigung des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien insbesondere auch das Unterlassungsinteresse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu beachten. Das Interesse eines Gewerbebetriebs an der Löschung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" sowie der Unterlassung der weiteren Datenverwendung wird durch einen Streitwert von 4.000 Euro angemessen berücksichtigt.

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11. Februar 2014

Inkassobüro verliert Eintragung wegen Eintreiben von Forderungen der „Gewerbeauskunftzentrale“

Pressemitteilung des VG Köln vom 11.02.2014, Az.: 1 L 1262/13

Nachdem ein Inkassobüro gegen die gerichtliche Auflage, nicht weiter die Forderungen der unlängst als Abzocker bekannten Gewerbeauskunftzentrale, beizutreiben, verstoßen hatte, wurde die Eintragung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Damit kann das Inkassobüro seinen Betrieb nicht weiter aufrecht erhalten. Die Kölner Richter griffen zu dieser drastischen Maßnahme wegen der andauernden und schwerwiegenden Verstöße gegen die gerichtliche Auflage. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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