Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerbebetrieb“

30. Januar 2015 Top-Urteil

Meinungsfreiheit gilt auch für überzogene Unternehmenskritik

Eine Hand hebt ein Holzschild mit der Aufschrift "Meinungsfreiheit" hoch.
Urteil des BGH vom 16.12.2014, Az.: VI ZR 39/14

a) § 824 Abs. 1 BGB bietet keinen Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Äußerungen, in denen Tatsachen und Meinungen sich vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.

b) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützt auch das Interesse des Unternehmers daran, dass seine wirtschaftliche Stellung nicht durch inhaltlich unrichtige Informationen oder Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, geschwächt wird und andere Marktteilnehmer deshalb von Geschäften mit ihm abgehalten werden.

c) Eine wertende Kritik an der gewerblichen Leistung eines Wirtschaftsunternehmens ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist; sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden.

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25. Oktober 2022

Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung

Ein geöffneter Briefumschlag mit einer Abmahnung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 126/21

Auch im Rahmen einer AdWords-Anzeige, die räumlich oder farblich von den sonstigen Suchergebnissen im Internet abgegrenzt ist, kann in Ausnahmefällen ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Markeninhaber ein Vertriebssystem nutzt, welches aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt ist, so dass der einzelne Internetnutzer ohne Hinweis nicht erkennen kann, ob der Werbende zu diesem Vertriebssystem gehört oder nicht. Liegt allerdings kein derartiger Ausnahmefall vor und wird trotzdem abgemahnt, kann sich der Abmahnende schadensersatzpflichtig machen.

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26. Juni 2014

Feedback-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Urteil des AG Hannover vom 03.04.2013, Az.: 550 C 1344/12

Eine Feedback-Anfrage, die unaufgefordert und ohne vorherige Zustimmung per E-Mail versendet wird, stellt unzulässige Werbung dar. Sie belästigt den Empfänger erheblich und ist nicht hinnehmbar. Ein freiberuflich tätige Empfänger wird durch den Versand der Bewertungsanfrage in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

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13. Mai 2014

Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, Az.: 9 W 66/13

Bei der Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist neben der Berücksichtigung des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien insbesondere auch das Unterlassungsinteresse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu beachten. Das Interesse eines Gewerbebetriebs an der Löschung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" sowie der Unterlassung der weiteren Datenverwendung wird durch einen Streitwert von 4.000 Euro angemessen berücksichtigt.

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25. November 2009

Keine Mails zu Werbezwecken

Urteil des AG Düsseldorf vom 14.07.2009, Az.: 48 C 1911/09 Werbemails, die ohne Einwilligung des Adressaten verschickt werden, sind unzulässig. Wird beispielsweise ein Newsletter zu Werbezwecken an die Emailsadresse eines Gewerbetreibenden geschickt, ohne dass dieser dazu eingewilligt hat, verletzt der Absender das Recht des Empfängers am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn das Aussortieren unerwünschter Emails nimmt eine nicht unerheblich Zeit und Arbeitskraft in Anspruch.
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