Bewertungen im Reisebuchungsportal
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.09.2011, Az.: 327 O 607/10
Der Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für die Richtigkeit von Bewertungen.Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.09.2011, Az.: 327 O 607/10
Der Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für die Richtigkeit von Bewertungen.Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09
Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.Urteil des LG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 2-3 0 35/09
Bietet ein Unternehmer bei einer Internetversteigerung in seinem Account einen Artikel als privat an - auch mit dem Zusatz "für einen Freund" - so ist trotzdem auf eine gewerbliche Tätigkeit zu schließen.