Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

10. November 2014

Trotz Vorhaltens eines Impressums auf einem „XING“-Profil ist Verstoß gegen Informationspflichten gegeben

Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14

Der Impressum-Link auf einer Profilseite der Plattform „XING“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen des § 5 TMG, da er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und nicht leicht erkennbar ist. Dies ist zum einen durch die sehr kleine Schriftgröße und zum anderen durch die Position des Links bedingt. Dieser befindet sich am unteren rechten Rand des Profils und außerhalb des eigentlichen Textblocks, sodass der Nutzer ihn erst durch Hinunterscrollen entdecken kann. Der Link ist folglich insgesamt zu unauffällig, sodass er von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.

Mittlerweile hat XING die Gestaltung des Impressum-Links verändert.

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07. November 2014

Wiederholungsgefahr entfällt nicht wenn Unterlassungserklärung ihren Bestand an Potestativbedingung knüpft

Urteil des LG Hamburg vom 29.01.2013, Az: 310 O 321/12

Die Wiederholungsgefahr bei einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung entfällt wegen mangelnder Ernsthaftigkeit nicht, wenn diese an die „Postestativbedingung der Aktivlegitimation“ des Unterlassungsklägers geknüpft ist. Eine solche Bedingung legt nahe dass eine gegebene Urhebereigenschaft nicht respektiert werde, weswegen eine Wiederholungsgefahr weiterhin gegeben ist.

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05. November 2014

Ein Verbot von Verletzungsformen darf nur auf die im Verfahren vorgebrachten Beanstandungen gestützt werden

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.10.2014, Az.: 6 U 92/14

Bei einem Antrag auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform darf das Gericht das Verbot der entsprechenden Verletzungsform nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Antragssteller im Verfahren vorgebracht hat. Hinsichtlich weiterer Beanstandungen, die erst im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden, steht ein fehlender Verfügungsrund im Laufe eines Eilverfahrens dann nicht entgegen, wenn der Antragssteller von diesen Beanstandungen erst während des Verfahrens Kenntnis erlangt hat.

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04. November 2014

Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ darzustellen

Urteil des OLG Köln vom 14.02.2014, Az.: 6 U 120/13 Verbraucherinformationen werden „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ dargestellt, wenn sie inhaltlich verständlich und optisch hervorgehoben dargestellt werden. Dies ist der Fall, wenn sie sich unübersehbar vom Rest des Seitentextes abgrenzen lassen und nicht im Gesamtlayout untergehen. Nicht ausreichend hierfür ist, dass der Text unmittelbar über der „Jetzt kaufen"-Schaltfläche steht. Anders ist dies bei einer besonderen Hervorhebung durch z.B. Fettdruck, farbliche Markierungen oder Einrahmungen.
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04. November 2014

Unzulässige Klauseln in Mobilfunk-AGB zu SIM-Kartenpfand und Papierrechnungen

Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: III ZR 32/14

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als pauschalierter Schadensersatz einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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31. Oktober 2014

Zur Entbehrlichkeit der „textilen Zusammensetzung“

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 33/13

Bei Textilwaren, die man nur direkt in einem Ladengeschäft erwerben kann, muss in einer Werbeanzeige nicht die textile Zusammensetzung des Produktes nach Art. 16 TextilKennzVO aufgezeigt werden, da der Verbraucher vor dem Kauf vor Ort die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren.

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31. Oktober 2014

Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Essen vom 17.09.2014, Az.: 42 O 33/14

Die Geschäftsbezeichnung "Kleiderkammer Essen" sowie der Domainname www.kleiderkammer-essen.de für einen gewerblichen Second-Hand-Laden sind unzulässig, da unzutreffenderweise der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem Laden um eine karitative Einrichtung. Ebenfalls wettbewerbswidrig ist die intransparente Werbeaussage des Second-Hand-Shops "Hilfsbedürfte Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15%", da nicht angegeben wird, wie die Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen sei.

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31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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31. Oktober 2014

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist nicht möglich

Beschluss des BPatG vom 03.07.2014, Az.: 28 W (pat) 546/12

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist aufgrund der Freihaltebedürftigkeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass die angemeldeten Zeichen aus zwei englischsprachigen Wörtern bestehen, die im Deutschen mit „leicht, einfach, mühelos“ und „kompakt, wenig Platz beanspruchend“ zu übersetzen sind. Der Verkehrskreis fasst das Zeichen folglich ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware auf. Vor diesem Hintergrund fehlt der Marke aufgrund ihres Aussagegehalts zusätzlich die Unterscheidungskraft, da ein Herkunftshinweis somit nicht ersichtlich ist.

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30. Oktober 2014

Irreführende Werbung eines Optikers für ein „Gratis-Glas“

Urteil des LG Dortmund vom 26.08.2014, Az.: 25 O 104/14 Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage "Ein Glas geschenkt! Das ‚...-Gratis-Glas‘ zu jeder Brille!" ist irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn es sich bei dem Angebot tatsächlich um einen Rabatt i.H.v. 50% auf den Gesamtpreis der Brillengläser handelt. Der Verbraucher muss das vermeintliche Gratis-Glas somit (mit)bezahlen, was jedoch nicht aus dem Werbeprospekt des Optikers hervorgeht.
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