Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

06. November 2013

Wort-Bild-Marke „Zur Ritze“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.09.2013, Az.: 27 W (pat) 534/13 Der Begriff "Zur Ritze" verstößt gegen die guten Sitten und ist deshalb als Marke nicht eintragungsfähig, wenn aufgrund des konkreten Zusammenspiels von Wort und Graphik ein Verständnis des Begriffs im vulgären Sinn naheliegt.
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04. November 2013

Nichtigkeitsstreitwert II

Beschluss des BGH vom 27.08.2013, Az.: X ZR 83/10 Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
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04. November 2013

Löschung der Marke „test“

Pressemitteilung Nr. 175/2013 des BGH vom 18.10.2013, Az.: I ZB 65/12 Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Wort-/Bildmarke „test“ beantragt. Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltenen Wort-Bild-Marke „test“ wurde für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie der Veröffentlichung von Warentests eingetragen. Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig. Eine Verkehrsdurchsetzung ist (noch) nicht erwiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
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04. November 2013

„YO“ nicht zu verwechseln mit „Yo and go“

Beschluss des BPAtG vom 24.09.2013, Az.: 27 W (pat) 512/13 Es besteht zwischen den Marken "Yo and go" und „YO“ keine Verwechslungsgefahr in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Prägend ist nicht der gemeinsame Bestandteil „YO“. Stellt man die Marken einander in ihrer Gesamtheit gegenüber, verhindern die in der jüngeren Marke über den mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Begriff „Yo“ hinaus enthaltenen weiteren Bestandteile „and go ...“ unmittelbare Verwechslungen in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht.
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04. November 2013

Irreführender Anlockeffekt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 183/12 Eine unzulässige irreführende geschäftliche Handlung kann auch dann vorliegen, wenn der Adressat einer Werbung bei näherer Untersuchung des Werbeinhalts erkennt, dass angepriesene Vorteile nur dann erreicht werden können, wenn  zusätzliche, nicht vom Angebot abhängige, Bedingungen vorliegen.
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04. November 2013

RezeptBonus

Urteil des BGH vom 08.05.2013, Az.: I ZR 98/12 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 9. September 2010 I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471 Bonuspunkte).
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31. Oktober 2013

VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion

Urteil des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 214/11 a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor. b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kann bereits vorliegen, wenn die Werbung dem Publikum suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht. c) Der Bekanntheitsschutz einer Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kommt nur in dem Gebiet der Europäischen Union in Betracht, in dem die Gemeinschaftsmarke die Voraussetzungen der Bekanntheit erfüllt.
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24. Oktober 2013

Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

Beschluss des BGH vom 11.09.2013, Az.: X ZB 8/12 a) Dem Patentanmelder ist es grundsätzlich unbenommen, den beanspruchten Schutz nicht auf Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern gewisse Verallgemeinerungen vorzunehmen, sofern dies dem berechtigten Anliegen Rechnung trägt, die Erfindung in vollem Umfang zu erfassen. b) Ob die Fassung eines Patentanspruchs, die eine Verallgemeinerung enthält, dem Erfordernis einer ausführbaren Offenbarung genügt, richtet sich danach, ob damit ein Schutz begehrt wird, der nicht über dasjenige hinausgeht, was dem Fachmann unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre erscheint, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird.
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23. Oktober 2013

SUMO

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 9/12 a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste I).
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21. Oktober 2013 Kommentar

LG Stuttgart – Im Fall von .EU-Domains besteht ein Anspruch auf Übertragung der Domain

Kommentar zum Urteil des LG Stuttgart vom 26.09.2013, Az.: 17 O 1069/12

Bereits 2001 entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99 – shell.de), dass der Inhaber eines bestimmten Namens, der ein vorrangiges Recht an einer .de-Domain geltend machen kann, einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der weiteren Benutzung, jedoch nicht auf Übertragung dieser Domain geltend machen kann.

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