Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.08.2008, Az.: 2 U 41/08
Wird eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt abgegeben, Angebote bzw. Werbung ohne Hinweis auf die Gewerblichkeit zu unterlassen, erstreckt sich diese auch auf kerngleiche Erweiterungsformen, hier von der Zeitungsannounce auf ein Internetinserat. Bei der Auslegung des Vertragsstrafeversprechens ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen, die alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, miteinbeziehen. In beiden Fällen wird der Verbraucher durch den fehlenden Hinweis auf die Gewerblichkeit irregeführt und glaubt, ein Privatangebot anzunehmen.