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30. August 2019

Portal darf Daten von Ärzten ohne Zustimmung nicht verwenden

Mann in weißem Kittel hält daumen hoch neben abgehakten Boxen
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2019, Az.: 18 O 143/18

Ein Internet-Portal, welches Besuchern ermöglicht Ärzte in ihrer Umgebung zu suchen und zu bewerten, darf Daten von Ärzten nicht ohne deren Zustimmung nutzen. Zwar darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine ähnliche Seite weiterbetrieben werden, da sie als neutraler Informationsmittler handelt, jedoch unterscheidet sich der dortige Fall deutlich. Denn in dem hier verurteilten Portal können Ärzte durch Erwerb eines "Premium-Pakets" gewisse Vorteile erlangen, wie etwa die individuelle Ausgestaltung ihres Profils, das Hochladen eines Profil Bildes oder sogar die Möglichkeit auf dem Portal selbst bei konkurrierenden Ärzten Werbung zu schalten. Dadurch fühlen sich Besucher der Seite unterbewusst zu den zahlenden Ärzten hingezogen und die anderen haben einen großen Nachteil und den Druck auch für das "Premium-Paket" zu zahlen. Somit verlässt die Betreiberin der Seite ihre Position als neutraler Informationsmittler und handelt aus eigenem Gewinninteresse, wodurch sie nicht das Recht hat Daten nicht zahlender Ärzte, ohne deren Wissen oder Zustimmung, zu nutzen.

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