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19. Februar 2019

Kaufpreisbestimmung bei Gewinnmanipulation einer eBay-Auktion durch Abgabe eines Scheingebots

Richterhammer Icon auf Laptop
Urteil des OLG München vom 26.09.2018, Az.: 20 U 749/18

Maximalgebote im Rahmen einer, mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten, eBay-Auktion stellen noch keine unbedingten Annahmeerklärungen dar. Durch diese Gebote wird lediglich erklärt, dass ein nächsthöheres Gebot abgegeben wird, um den Zuschlag an der verkauften Sache zu erhalten. Wurde während der Auktion ein nach § 117 Abs. 1 BGB nichtiges Scheingebot abgegeben, kann die aufgrund dieses Scheingebots vom Bietsystem vorgenommene Erhöhung keine Rechtswirkung entfalten. Der Kaufpreis ist dann nach dem letzten echten Gebot eines Dritten, das der Käufer überboten hat, zu bestimmen.

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