Inhalte mit dem Schlagwort „GEZ“

10. August 2009

Rundfunkgebührenpflicht auch für das im gewerblich genutzten Kraftfahrzeug befindliche Zweitgerät

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.05.2009, Az.: 2 S 1203/08

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist eine Rundfunkgebühr nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden. Diese Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug eines selbstständigen Friseurmeisters von seiner Wohnung zu seinem Friseursalon fällt unter den Begriff der gewerblichen Nutzung.
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10. August 2009

Rundfunkgebührenpflicht trotz Arbeitslosengeld?

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 02.07.2009, Az.: 2 S 507/09

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV werden (u. a.) Empfänger von Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag befreit. Darauf, wie sich die wirtschaftliche Situation des Betreffenden im Übrigen darstellt, kommt es nicht an. Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag nach § 24 SGB II können somit auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn sie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haben, deren Erfüllung den gewährten Zuschlag aufzehren.
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20. Mai 2009

Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Pressemitteilung des BayVGH zum Urteil vom 19.05.2009, Az.: 7 B 08.2922 Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19. Mai 2009 entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt.
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23. März 2009

GEZ-Gebührennachforderung bei Vertrauenstatbestand der Gebührenbefreiung

Urteil des VG Trier vom 27.11.2008, Az.: 2 K 591/08.TR Ein Fall der Unbilligkeit, der den Erlass von Rundfunkgebühren rechtfertigt, kann dann gegeben sein, wenn die Geräte bei rechtzeitiger Anmeldung von der Rundfunkgebühr zu befreien gewesen wären und ein Außendienstmitarbeiter des Rundfunks durch positives Tun einen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Befreiung von der Gebührenpflicht schafft, der über zehn Jahre aufrechterhalten wird. Der Nachforderung von Gebühren steht dann die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegen.
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