Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs keine Grundrechtsverletzung
Internetfähige PCs sind gebührenpflichtig. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob mit solchen PCs tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden oder diese überhaupt mit dem Internet verbunden sind, da die technische Möglichkeit dazu ausreicht. Die Erhebung von Rundfunkgebühren stellt einen Eingriff in die Grundrechte auf Informations- und die Berufsausübungsfreiheit dar, welcher jedoch durch die Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.