Inhalte mit dem Schlagwort „GEZ“

20. Mai 2009

Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Pressemitteilung des BayVGH zum Urteil vom 19.05.2009, Az.: 7 B 08.2922 Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19. Mai 2009 entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt.
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30. März 2009

Rundfunkgebühren für einen Personalcomputer

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2009, Az.: 7 A 10959/08.OVG

Bei multifunktionalen Geräten ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren nur die objektive Möglichkeit des Rundfunkempfangs entscheidend. Daneben besteht die Vermutung zum Rundfunkempfamg insbesondere dann, wenn neben dem PC kein herkömmliches monofunktionales Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Diese Vermutung greift nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich.
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23. März 2009

GEZ-Gebührennachforderung bei Vertrauenstatbestand der Gebührenbefreiung

Urteil des VG Trier vom 27.11.2008, Az.: 2 K 591/08.TR Ein Fall der Unbilligkeit, der den Erlass von Rundfunkgebühren rechtfertigt, kann dann gegeben sein, wenn die Geräte bei rechtzeitiger Anmeldung von der Rundfunkgebühr zu befreien gewesen wären und ein Außendienstmitarbeiter des Rundfunks durch positives Tun einen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Befreiung von der Gebührenpflicht schafft, der über zehn Jahre aufrechterhalten wird. Der Nachforderung von Gebühren steht dann die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegen.
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17. März 2009

Rundfunkgebührenpflicht trotz verpackter Rundfunkempfänger?

Urteil des HamOVG vom 18.12.2008, Az.: 4 Bf 337/07 Rundfunkempfangsgeräte, die in einem Handelsunternehmen verpackt zum Verkauf angeboten werden, werden nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereitgehalten. Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer und demnach nicht verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten.
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