Inhalte mit dem Schlagwort „GIB DIR DEN KICK“

24. Juli 2012

„GIB DIR DEN KICK“ gibt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft

Beschluss des BPatG vom 24.05.2012, Az.: 25 W (pat) 544/11 Die schlagwortartige Wortfolge "GIB DIR DEN KICK" verfügt nicht über ausreichend Unterscheidungskraft. Sie gibt den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft, vielmehr stellt sie in Verbindung mit den beanspruchten Waren - Süßwaren, Kaugummi, Bonbons, etc. - einen Kaufappell dar, der die Verbraucher zum Kauf der als anregend oder berauschend beworbenen Produkte bewegen soll.
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