„Ginger Beer“ irreführend
Urteil des KG Berlin vom 12.10.2012, Az.: 5 U 19/12 Die Bezeichnung "Ginger Beer" für ein Getränk, welches nicht wirklich Bier enthält, kann irreführend sein. Der Durchschnittsverbraucher versteht allein den Wortbestandteil "Beer" als einen Hinweis auf einen Bierbestandteil, welcher tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist.
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