Anspruch auf Eintragung durch vergleichbare Voreintragungen
Beschluss des BPatG vom 10.03.2009, Az.: 27 W (pat) 133/08
Die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist eine Rechtsfrage, gerade keine Ermessensfrage. Daher führt eine Voreintragung ähnlicher Marken, auch mit Blick auf den Gleichheitssatz, nicht zu einer Selbstbindung der eintragenden Stellen.
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