Inhalte mit dem Schlagwort „Glückspielstaatsvertrag“

20. August 2012 Top-Urteil

Kein Glückspiel für Minderjährige

Zwei rote Würfel mit roten und grünen Jetons im Hintergrund.
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10

Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.

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11. Juli 2014

Werbeaktion „Wetten aufs Wetter“ ist kein öffentliches Glücksspiel

Pressemitteilung Nr. 47/2014 des BVerwG vom 09.07.2014, Az.: 8 C 7.13

Die geplante Werbeaktion eines Möbelhauses, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag zu einer festgesetzten Uhrzeit und an einem bestimmten Ort regnet, ist kein unzulässiges Glücksspiel. Der gezahlte Kaufpreis stellt kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance dar, da er für den Erwerb der Ware entrichtet wird und der Kunde die Ware unabhängig von dem Gewinnspiel ohne Verlustrisiko behalten kann. Da die Preise während des Aktionszeitraums nicht erhöht werden, wird auch kein "verdecktes" Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt.

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22. Oktober 2012

Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

Pressemitteilung des BGH Nr. 178/2012 zu den Urteilen vom 18.10.2012, Az.: III ZR 196/11 & III ZR 197/11

Der bayrische Staat sowie deutsche Städte können nicht für das Verbieten von Sportwetten belangt werden, auch wenn das deutsche Sportwettenmonopol nachträglich für unvereinbar mit dem europäischen Recht und der deutschen Verfassung erklärt wurde. Da zum Zeitpunkt des Verbotes die Unrechtmäßigkeit noch nicht festgestellt worden war bzw. Übergangsfristen liefen, kann den Staatsorganen kein schuldhaftes Fehlverhalten zur Last gelegt werden.

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04. Januar 2012

Poker im Internet

Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 93/10 Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.
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06. Oktober 2011

Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter

Urteil des LG Hannover vom 22.09.2011, Az.: 25 O 98/10 Auch die Werbung eines ausländischen Anbieters auf deutschen Internetseiten für Glücksspiele verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Da der Anbieter sich zielgerichtet und gewollt (auch) an deutsche Spielteilnehmer wandte, ist die internationale Zuständigkeit und ein Wettbewerbsverhältnis gegeben.
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12. September 2011

Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV

Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10

Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.
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12. Mai 2011

Staatliches Wettmonopol verstößt gegen Berufsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

Beschluss des VG Berlin vom 15.04.2011, Az.: 35 L 177.11

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt erneut seinen Ansicht, dass das staatliche Wettmonopol gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und die europäische Dienstleistungsfreiheit der privaten Sportwetten-Vermittler verstößt. Das Lotterieangebot der Deutschen Kassenlotterie Berlin sei durch seine Hinweise auf hohe Gewinnmöglichkeiten und die gemeinnützige Verwendung der Erlöse auch mit dem Glücksspielstaatsvertrag selbst nicht vereinbar.
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