Inhalte mit dem Schlagwort „Glückspielstaatsvertrag“

01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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26. November 2010

Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 19.11.2010, Az.: 6 U 38/10 Erneut entschied ein Gericht, dass Werbung für Glücksspiele wettbewerbswidrig und somit unzulässig ist. Im vorliegenden Fall urteilte das OLG Köln über eine Werbung für die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften im Internet und am Telefon. Glücksspielwerbung stelle nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern auch einen Verstoß gegen das im Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Werbeverbot.
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18. November 2010

Internetsportwetten auch nach EuGH-Entscheidung nicht erlaubt

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.11.2010, Az.: OVG 1 S 141.10 Der Glücksspielstaatsvertrag soll auch weiterhin grundsätzlich anwendbar sein. Sollten Teile des Vertrages europarechtswidrig sein, hätten die übrigen Teile des über die Schaffung eines staatlichen Glücksspiel-Monopols hinausgehenden Regelungsgehaltes weiter Bestand. Insbesondere das Verbot der Internetwetten bliebe bestehen. Weiterhin ließe sich das Verbot des Anbietens von Sportwetten im Internet mit dem Ziel der Bekämpfung von (Betrugs-)Straftaten rechtfertigen.
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09. September 2010

Glücksspielstaatsvertrag rechtens, Ausführung mangelhaft

Pressemitteilung des EuGH Nr. 78/10, Az.: C-409/06 & Verbundene:

Der EuGH hat entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag zwar von den Zielen und der rechtlichen Befugnis mit dem EU-Recht vereinbar ist, er allerdings von seiner praktischen Durchführung nicht gerechtfertigt wird.
Ausnahmeregelungen für Kasinos und Automaten sowie intensive Werbemaßnahmen für die in staatliche Gewalt verbliebenen Glücksspielvarianten, lassen sich nicht mit einer kohärenten Strategie der Glücksspielsuchtbekämpfung vereinbaren.
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09. Februar 2010

Glücksspielverbot für private Anbieter

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.01.2010, Az.: 1 S 63.09

Das staatliche Sportwettenmonopol ist gemäß des Staatsvertrags zum Glückspielwesen nach seiner rechtlichen Ausgestaltung  darauf ausgerichtet, dass die Wettleidenschaft in der Bevölkerung kontrolliert begrenzt und die Wettsucht bekämpft werden soll. Glücksspiel darf demnach nur von staatlicher Seite veranstaltet oder vermittelt werden. Erteilte Glücksspielverbote für private Anbieter verletzten diese nicht in ihrem Grundrecht der freien Berufsausübung.
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25. Juni 2009

Glücksspiel im Internet

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.06.2009, Az.: 6 U 93/07

Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG)...

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22. Juni 2009

Kein Lotto am Kunden Service Terminal

Beschluss des NiedOVG vom 12.09.2008, Az.: 11 ME 476/07

Die Einrichtung von Lotterieangeboten auf Kunden Service Terminals von Sparkassen ist nicht zulässig. Ein solches Angebot ist eine Ergänzung des Vertriebswegs. Bei der Einführung müssen die Auswirkungen auf die Bevölkerung untersucht und bewertet worden sein und die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags eingehalten werden. Die Ausweitung der Verfügbarkeit durch das Angebot an den Kunden Service Terminals widerspricht der Vorgabe, dass die Möglichkeit zum Wetten nicht zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens werden dürfe.

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09. April 2009

Regelungsdefizite bei der landesrechtlichen Umsetzung des Glückspielstaatsvertrags

Beschluss des BVerfG vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08

Bei der landesrechtlichen Ausgestaltung des Glückspielstaatsvertrags müssen inhaltliche Kriterien zu Art und Zuschnitt der zulässigen Sportwetten ausreichend festgelegt sein. Ein tatsächliches Ausgestaltungsdefizit besteht nur, wenn es sich um ein grundlegendes Defizit handelt, das insbesondere die suchtpräventive Ausrichtung verkennt.
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24. März 2009

Staatliches Sportwettenmonopol

Beschluss des VG Saarlouis vom 08.01.2009, Az.: 6 L 894/08

Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Sportwettenmonopol und dessen Ausgestaltung im Saarland verstoßen bei summarischer Prüfung nicht gegen europäische Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht. Bei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einer wirksamen Suchtprävention und Kriminalitätsbekämpfung das private Interesse an der Fortführung der unerlaubten Vermittlungstätigkeit, die keinen Vertrauensschutz genießt.
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