Inhalte mit dem Schlagwort „Glücksspiel“

19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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24. September 2012

Vermittlung von Sportwetten privater Wettanbieter

Urteil des VG Kassel vom 11.04.2012, Az.: 4 K 692/11.KS Stellt ein Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen ein Internet-Terminal zur Verfügung, welches den Zugang zu diversen Homepages internationaler Wettveranstalter sowie der staatlichen Oddset-Wette ermöglicht, kann dem Gastwirt der Betrieb dieses Sportwettterminals nicht untersagt werden. Dies gilt selbst dann, sollte keine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde vorliegen. Ein Verbot der Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter würde gegen das vom EuGH konkretisierte Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen, weshalb ein staatliches Sportwettenmonopol rechtswidrig wäre.
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09. Mai 2012

„TOTO“ vs. „Supertoto“

Urteil des OLG Köln vom 13.01.2012, Az.: 6 U 10/06

Es besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen „TOTO“ und „Supertoto“. Allerdings greift die Schutzschranke gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG ein.  Es handelt sich lediglich um beschreibende Angaben, die auf die Art des angebotenen Wettspiels hinweisen. Der angesprochene Verkehrskreis weiß, dass es sich bei "TOTO" und "Supertoto" um Beschreibungen eines bestimmten Auswahlverfahrens handelt, die gleichartige Spielsysteme verschiedener Anbieter voneinander unterscheiden sollen.
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02. November 2011

Sportwettenmonopol europarechtswidrig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08 Die Untersagungen der Vermittlung von Sportwetten, die sich auf das staatliche Sportwettenmonopol stützen, sind europarechtswidrig. Die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit wird hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist erforderlich, dass die Monopolregelung geeignet ist ihre Ziele - Bekämpfung der Spielsucht - zu verwirklichen, in dem sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt. Die Monopolträger beschränken ihre Werbeaktivitäten nicht auf die Information und Aufklärung, sondern sind darauf gerichtet Unentschlossene durch hohe Gewinne zum Spielen zu bewegen. Auch die Ermittlung der Lottozahlen vor laufenden Kameras ist aufgrund ihrer Anreizwirkung unzulässig.
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25. Mai 2011

Verbot von „Texas Hold’em“

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20.01.2011, Az.: 6 S 1685/10 Da der Erfolg im Spiel anfangs davon abhängt, ob aus den zufällig erhaltenen Karten eine gewinnträchtige Pokerhand gebildet werden kann, handelt es sich bei der Pokervariante "Texas Hold'em" um ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, dessen Veranstaltung im Internet trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010 weiterhin der behördlichen Erlaubnis bedarf und ohne diese verboten ist.
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02. Mai 2011

Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen

Beschluss des VGH Hessen vom 03.03.2011, Az.: 8 A 2423/09

Die Vermittlung von Glücksspielen per SMS ist aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes in Hessen nicht erlaubt. Via SMS sind Sportwetten mittels Mobiltelefon grundsätzlich von jedem Ort aus und zu jeder Zeit spielbar. Dadurch unterliegen sie keiner sozialen Kontrolle, so dass das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen leicht umgangen werden kann. Auch die Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten bietet keine ausreichende Sicherheit des Ausschlusses Minderjähriger und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
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26. November 2010

Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 19.11.2010, Az.: 6 U 38/10 Erneut entschied ein Gericht, dass Werbung für Glücksspiele wettbewerbswidrig und somit unzulässig ist. Im vorliegenden Fall urteilte das OLG Köln über eine Werbung für die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften im Internet und am Telefon. Glücksspielwerbung stelle nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern auch einen Verstoß gegen das im Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Werbeverbot.
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19. November 2010

Verbot von entgeltlichen Pokerspielen im Internet

Beschluss des VG Wiesbaden vom 12.08.2010; Az.: 5 L 142/10.WI Öffentliches Glücksspiel darf in Deutschland ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde weder veranstaltet noch vermittelt werden. Da Pokern nach allgemein herrschender Auffassung als Glücksspiel anzusehen ist, ist das Veranstalten von entgeltlichen Pokerspielen im Internet verboten und fällt in den Anwendungsbereich des Glückspielstaatsvertrages und der Landesglückspielgesetze. Wie eine entsprechende Untersagungsverfügung im Einzelnen umgesetzt werden muss, bleibt dem Betroffenen selbst überlassen.
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09. September 2010 Top-Urteil

Staatliches Glücksspiel-Monopol fällt in Luxemburg

Zwei rote Würfel und Jetons.
Urteil des EuGH vom 08.09.2010, Verbundsache Az.: C- 316/07, C- 358/07 bis C-360/07, C- 409/07 und C- 410/07

Wer sich schon immer gewundert hat, wie breit angelegte Werbekampagnen staatlicher Lotterie- und Glücksspielgesellschaften und die Bekämpfung der Spielsucht und sonstiger, mit dem Glücksspiel zusammenhängender Gefahren zusammenpasst, befindet sich in guter Gesellschaft.

Auch die Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sahen hier keinen Zusammenhang mehr und kippten deshalb das erst 2008 im deutschen Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Glücksspielmonopol.

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