Inhalte mit dem Schlagwort „Glücksspiel“

08. Januar 2010

Von wegen im Namen der Allgemeinheit!

Urteil des LG Hamburg vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09

Verfolgt ein Verein Wettbewerbsverstöße im Bereich des Glücksspielrechts, so ist dies nach den hier vorliegenden Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich, wenn die Verstöße der eigenen Mitglieder planmäßig geduldet werden. Auffällig ist die hohe Anzahl der Verfahren in kurzer Zeit und die fast ausschließliche Vorgehensweise gegen staatliche Anbieter. Das Interesse der Allgemeinheit, nicht dauerhaft rechtsmissbräuchlich im Namen des Gemeinschutzes vorzugehen, überwiegt gegenüber dem Ziel, Glücksspielsucht zu verhindern und zu bekämpfen sowie den Jugendschutz zu gewährleisten. Es fehlt daher an der Prozessführungsbefugnis und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
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05. Januar 2010

Verstoß gegen Unterlassungstitel kostet Anbieter 200.000,00 €

Beschluss des LG Köln vom 08.10.2009, Az.: 31 O 605/04 SH II

Ein Anbieter von Sportwetten und Glücksspiel bot weiterhin seine Dienste im Internet an und verstieß damit gegen einen gegen ihn bestehenden Unterlassungstitel. Zwar hatte der Anbieter noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft; der gegen ihn erwirkte Titel war aber vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar und grundsätzlich ist laut Gericht im Zwangsvollstreckungsverfahren von der Rechtmäßigkeit des Titels auszugehen. Rechtsmissbräuchlichkeit hinsichtlich der Vollstreckung war nicht ersichtlich, so dass wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das im Titel benannte Unterlassungebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000,00 € gegen den Anbieter verhängt wurde.

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04. Dezember 2009

Hotelverlosung im Internet

Beschluss des VG Göttingen vom 12.11.2009, Az.: 1 B 247/09

Die Verlosung eines Hotels im Internet kann versagt werden, da es sich dabei um unerlaubtes öffentliches Glücksspiel handelt. Für der Erwerb einer Gewinnchange wird ein Entgelt verlangt, die Entscheidung über den Gewinn hängt vom Zufall ab. Dabei ist auch unerheblich, ob das Glücksspiel vom Ausland oder vom Inland aus betrieben wird, da ein Glücksspiel auch dort veranstaltet wird, wo es dem Spieler ermöglicht wird, am Spiel teilzunehmen - was hier im Rahmen der Verlosung über das Internet auch in Deutschland möglich war, wo solche Verlosungen als öffentliches Glücksspiel verboten sind.
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04. Dezember 2009

Sportwetten im Internet – Unterschiede zwischen den Bundesländern

Beschluss des OVG NRW vom 30.10.2009, Az.: 13 B 744/09

Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht es den Behörden der Glücksspielaufsicht, in den einzelnen Bundesländern Anordnungen im Einzelfall zu erlassen, um das unerlaubte Glücksspiel und die Werbung dafür zu untersagen. Darunter fallen auch Glücksspielangebote im Internet. Auch Sportwetten fallen unter das Glücksspiel, da auch hierbei die Entscheidung über den Gewinn ganz oder teilweise vom Zufall abhängt. Wie weitreichend das Verbot im Einzelfall ist, hängt von der einzelnen Verfügung ab. Wann eine derartige Verfügung ergeht, hängt von den unterschiedlichen Ausführungsgesetzen der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag ab.
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26. November 2009

Fußball in Bayern ohne „free-bwin.com“-Banner

Beschluss des VG München vom 07.09.2009, Az.: M 22 S 09.3403

Die Glücksspielwerbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com" fällt in das in Bayern unerlaubte Glücksspielangebot der "bwin"-Gruppe und ist daher auch für eine kostenlose Pokerschule im Internet, verboten.
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26. November 2009

Kein Cafehaus-Gewinnspiel im Internet

Beschluss des VG Berlin vom 17.08.2009, Az.: 4 L 274.09

Bei einem Internet-Gewinnspiel darf als Preis nicht ein Pachtvertrag über eine Gaststätte vermittelt werden. Bei dem Verkauf von mindestens zehntausend Gewinnspielchancen liegt zudem eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung vor.
(§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 15 Abs. 2, 33d, 33f GewO)

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19. November 2009

Internetverbot greift bei Internet-Lottovermittlung nicht

Urteil des OLG Koblenz vom 23.09.2009, Az.: 1 U 349/09

Aufgrund bestehender Zweifel bei der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 GlüStV mit Art. 49 EG-Vertrag kann man bei einem "Internet- Lottovermittlungs- Geschäftsbesorgungsvertrag" nicht auf Beendigung durch Wegfall der Geschäftsgrundlage schließen.
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06. Oktober 2009

Private Glücksspielanbieter können gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen

Urteil des KG Berlin vom 12.08.2009, Az.: 24 U 40/09

Die Klage eines niederländischen Glücksspielanbieters auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn sich dieser während eigener Geschäftstätigkeit nicht an diese Vorschriften hält. Gegen wettbewerbswidrige Verstöße vorzugehen kann vom Markt ausgeschlossenen Privaten nicht versagt werden, da die zusätzlich zur Marktteilnahme genommene Möglichkeit, Geschäftspraktiken staatlich ausgewählter Anbieter einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, verhältnismäßig nicht vereinbar ist.
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25. September 2009

Ausschließlich nationales Glücksspiel

Urteil des EuGH vom 08.09.2009, Az.: C-42/07

Die Regelung eines Mitgliedstaates ist mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar, in der einem Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, untersagt wird, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates Glücksspiele über das Internet anzubieten. Die Rechtmäßigkeit ist keine hinreichende Garantie, die die nationalen Verbraucher vor Gefahren wie Betrug schützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wirtschaftsteilnehmer eine Stellung inne hat, die ihm ermöglicht, den Ausgang bestimmter Glücksspiele zu beeinflussen.
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26. August 2009

Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

Urteil des LG Köln vom 09.07.2009, Az.: 31 O 599/08

Das deutschsprachige Internetangebot, an Glücksspielen teilzunehmen, richtet sich bestimmungsgemäß auch an Teilnehmer aus Deutschland. Um diese Teilnehmer für sich zu gewinnen, sind die Angebote zum Teil mit einer deutschen Fahne gekennzeichnet oder mit einer Kontaktrufnummer speziell für Deutschland versehen. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen solchen Glücksspielen, an denen per Spielschein vor Ort teilgenommen werden kann. Daher verstößt das Internetangebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag und ist zu unterlassen.  
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