Inhalte mit dem Schlagwort „Glücksspielaufsicht“

24. Juli 2009

Untersagung einer Hausverlosung im Internet

Beschluss des VG München vom 09.02.2009, Az.: M 22 S 09.300

Die Regierung von Mittelfranken (bayernweite Glücksspielaufsicht im Internet) untersagte die Verlosung eines Hauses nahe München. Die Lose wurden zu je 19 Euro verkauft und sollten nach Erreichen von 48.000 Teilnehmern durch Quiz-Runden einen Gewinner finden. Rechtsgrundlage der Regierung war der bundesweit geltende Glücksspielvertrag, der präventiv Internetglücksspiele ohne weitere Befreiungsmöglichkeiten verbietet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diesen Beschluss.
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