Inhalte mit dem Schlagwort „Google“

11. August 2020 Top-Urteil

Löschungsanspruch gegen Google: „Recht auf Vergessenwerden“ erfordert Einzelfallprüfung

Such-Funktion am Laptop
Pressemitteilung Nr. 95/2020 zu den Urteilen des BGH vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18, VI ZR 476/18

Der Bundesgerichtshof hat am 27.07.2020 zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ gefällt, das in beiden Fällen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geltend gemacht wurde. Die Kläger waren in der Vergangenheit wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Gegenstand negativer Berichterstattung geworden und wollten erreichen, dass die Presseartikel in der Trefferliste der Suchmaschine nicht mehr auftauchen. Im ersten Fall wurde die Klage abgewiesen: Auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gebe es kein unbeschränktes Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google. Vielmehr sei für den Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall eine umfassende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Im zweiten Fall wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorlagefragen gestellt, um den Fall anschließend zu entscheiden.

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07. Februar 2020

E-Mail-Dienst „Gmail“ ist kein Telekommunikationsdienst

Geöffneter Brief mit @ Zeichen als Inhalt
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 05.02-2020, Az.: 13 B 1494/19

Selbst wenn ein E-Mail-Dienst, wie Gmail, beim Versenden und Empfangen von Nachrichten aktiv tätig wird, indem den E-Mail-Adressen die entsprechende IP-Adresse zugeordnet wird oder die Nachrichten in das Internet eingespeist oder aus dem Internet empfangen werden, um sie den Empfängern zuzustellen, ist der Dienst nicht als Telekommunikationsdienst einzustufen. Das Funktionieren von Gmail wird wesentlich von Internetzugangsanbietern der Absender und Empfänger sichergestellt. Diese Tätigkeit ist dem E-Mail-Dienst darüber hinaus nicht zurechenbar.

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20. November 2019

Kein automatischer Verlust des Widerrufsrechts bei Klick auf Button

Tastatur mit blauer Taste auf der Widerrufsrecht geschrieben steht
Pressemitteilung zum Urteil des LG Köln vom 21.05.2019, Az.: 31 O 372/17

Bei Videos oder Filmen, die im Google Play Store gekauft werden können besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn man das Produkt jedoch vor dieser zweiwöchigen Frist nutzen wollte, konnte man durch das Klicken auf die Schaltfläche "Kaufen" sein Widerrufsrecht verlieren, was Google nur mit einem kleinen Hinweis neben der Schaltfläche erklärte. Dies verglich das Gericht mit einer Voreinstellung, wie etwa einem vorangekreuzten Kästchen, was die Kunden nicht ausreichend über den Verlust ihres Widerrufsrechts aufklärt und damit rechtswidrig ist. Außerdem muss der Kunde ausdrücklich zustimmen, was durch einen schnellen Klick nicht erfüllt ist. Somit muss Google seine Kunden genauer aufklären und darf die bisherige Praxis nicht fortsetzen.

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13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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26. August 2019

Hotel verpflichtet, falsche Google Anzeige entfernen zu lassen

Männchen mit Sternchen Bewertung
Urteil des OLG Dresden vom 24.04.2018, Az.: 14 U 50/18

Ein Hotel, welches eine falsche Werbung, in dem es mit vier Sternen für sich wirbt, im Internet als Werbung geschalten hatte, muss eine Vertragsstrafe zahlen, weil es vorher einer Unterlassungserklärung zugestimmt hatte, besagte Werbung nicht länger zu nutzen. Dennoch verblieb die irreführende Anzeige im Netz, wodurch gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Zwar rief die Beklagte mehrfach bei Google an, um die Anzeige zu entfernen. Jedoch hätte sie im Rahmen des ihr möglichen und zumutbaren mehr tun müssen, wie etwa die Stellung eines Antrags auf Löschung bei Google bis zu einer etwaigen Klageandrohung.

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29. Juli 2019

Anspruch auf Vergessenwerden im Internet?

Suchmaschine an Laptop
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 2-03 O 315/17

Suchmaschinen wie Google sind gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse, welche personenbezogene Daten einer Person enthalten, und die dazugehörigen URLs nicht anzuzeigen bzw. nicht auf diese zu verlinken, wenn dadurch Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die betroffene Person mit der Begehung von Straftaten in der Vergangenheit in den Medien in Verbindung gebracht wurde. Entscheidend ist hierbei das Resozialisierungsinteresse der betroffenen Person und der Zeitablauf zwischen der medialen Berichterstattung und der Gegenwart.

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02. April 2019

Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

Laptop mit Google Suche
Beschluss des OLG Dresden vom 07.01.2019, Az.: 4 W 1149/18

Ob gegen Google ein Anspruch nach der DSGVO auf Entfernung eines Namens aus den Suchtreffern besteht, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit zu ermitteln. Gegen eine Entfernung spricht insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen für die Nutzbarkeit des Internets. An die Prüfpflichten einer Internetsuchmaschine sind deshalb geringe Anforderungen zu stellen. Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren und können nicht danach unterscheiden, ob die aufgefundenen Inhalte eine Persönlichkeitsverletzung eines Dritten darstellen. Deshalb sind Beiträge nur bei einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und klar erkennbare Rechtsverletzung zu löschen.

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23. Oktober 2018

Google-AdWords-Kampagne: Haftung des Werbenden

AdWords Logo
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2017, Az.: 6 U 29/15

Wird eine AdWords-Kampagne derart erstellt, dass einem Suchenden bei Eingabe eines fremden geschützten Unternehmenskennzeichens von Google die Anzeige des eigenen Unternehmens ausgegeben wird, kann hierin eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Werbende haftet für eine solche Markenrechtsverletzung jedoch nicht als Täter, wenn er in seiner AdWords-Kampagne keine gezielt zum fremden Kennzeichen ähnlichen oder gleichen Keywords ausgewählt hat, sondern lediglich die Option „weitgehend passend“. Allerdings müssen Werbende damit rechnen, dass der AdWords-Algorithmus von Google bei der Auswahl solcher Suchkriterien die eigene Anzeige markenrechtsverletzend ausspielt. Um eine Haftung als Störer abzuwenden, muss ab Kenntnis einer solchen Rechtsverletzung aktiv die AdWords-Kampagne derart angepasst werden, dass Google keine derartige Werbung mehr ausgibt.

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16. Oktober 2018

Unterlassungspflicht im Online-Bereich erstreckt sich nicht auf das selbständige Handeln Dritter

Frau tippt auf Bildschirm mit Mediathek
Beschluss des BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Ihre Unterlassungspflicht ist hingegen nicht verletzt, wenn der Beitrag weiter im Internet abrufbar ist, weil ein Dritter, dessen Handeln der Rundfunkanstalt nicht wirtschaftlich zugutekommt, den Beitrag selbständig in einem Internetvideoportal veröffentlicht hat.

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02. Oktober 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus

Google Suchfeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 U 193/17

Wird ein Unterlassen der Anzeige von bestimmen Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe des Vor- und Zunamens begehrt, so wird dieses Begehren von der Rechtsfolge des Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) erfasst. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, welche aufgrund des vom EuGH anerkannten „Recht auf Vergessenwerden“ einen Löschungsanspruch begründen kann, setzt die Löschung jedoch eine umfassende Interessenabwägung voraus (hier: Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information).

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