Inhalte mit dem Schlagwort „Google“

23. März 2017

Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet

Frau benutzt Suchmaschine auf Tablet
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, Az.: 6 U 2/15

Suchmaschinenbetreiber sind nicht verpflichtet ihrerseits von Dritten ins Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Es sind auch dann keine Ansprüche zu bejahen, wenn die Beiträge tatsächlich eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge hätten. Die Pflichten der Suchmaschinenbetreiber sind gewahrt, soweit der konkrete Link zu dem Beitrag als Suchergebnis gesperrt wird. Eine Haftung liegt nur bei einem konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vor.

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01. Dezember 2016

Google haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen von Dritten

virutelles Suchfeld, welches mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG Köln vom 13.10.2016, Az.: 15 U 173/15

Wer eine Suchmaschine betreibt und Webseiten von Dritten anzeigt, die persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen, haftet ab Kenntnis hiervon als mittelbarer Störer. Um die Haftung zu begrenzen, ist es erforderlich, dass der Suchmaschinen-Betreiber von dem Betroffenen so detailliert über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, dass die Verletzung für diesen offensichtlich ist. Die bloße Auflistung der fraglichen Links mit dem Hinweis der Persönlichkeitsrechtsverletzung genügt hierfür nicht.

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03. August 2016

Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung, wenn Lichtbild weiterhin im Google-Cache

Clear History, Browser-Verlauf löschen, Stift mit Radiergummi
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15

Ist ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin im Google-Cache auffindbar, liegt kein Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung vor, sofern der erste Verstoß, aufgrund dessen die Unterlassungserklärung abgegeben wurde, auf der Plattform eBay stattfand.

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23. März 2016 Top-Urteil

Internetdienst „Google Analytics“ ohne Nutzungshinweis unzulässig

Mann arbeitet am PC
Beschluss des LG Hamburg vom 10.03.2016, Az.: 312 O 127/16

Wird das Internet-Analysetool „Google Analytics“ auf einer Internetseite verwendet, so ist die Nutzung des Dienstes nur dann zulässig, wenn der Besucher der Webseite bei Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung, sowie der Verwendung der personenbezogenen Daten aufgeklärt wird.

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16. Dezember 2015 Kommentar

OLG Düsseldorf – Unterlassungsverpflichtung erstreckt sich auch auf den Google Cache

Fünf gemalte Kreise in den Farben rot - gelb - blau - grün - rot und eine Lupe; Suchmaschine
Kommentar zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.2015, Az.: I-15 U 119/14

Im sogenannten Google Cache findet sich für jede Internetseite, die in den Suchmaschinenindex von Google aufgenommen und deren Archivierung nicht unterbunden wurde, eine ältere Version dieser Website. Über den Google Cache kann damit gegebenenfalls eine ältere Version der Webseite aufgerufen werden, auch wenn tatsächlich bereits eine überarbeitete Fassung der Webseite online ist. Dazu klickt man einfach im Google Suchtreffer den „Pfeil nach unten“ neben dem Suchtreffer an und klickt dort auf „Im Cache“. Hier sieht man dann neben der gespeicherten Webseite das Datum und die Uhrzeit der archivierten Seite. Je nach Aktualisierungsintervall der Webseite wird dann von Google der Cache mit dem neuen Inhalt der Webseite überschrieben. Dieses reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen und Monaten.

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09. November 2015

Unterlassungserklärung verpflichtet auch zur Löschung des Google Cache

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.2015, Az.: I-15 U 119/14

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass die streitgegenständlichen Inhalte selbst nicht mehr in den Einträgen von Internetsuchmaschinen wie beispielsweise Google auftauchen, sondern muss den Suchmaschinenbetreiber auch zur Löschung aus dem Cache auffordern. Zwar muss der Unterlassungsschuldner nicht grundsätzlich für das Handeln von Dritten einstehen, verschafft das Handeln des Suchmaschinenbetreibers dem Schuldner jedoch einen wirtschaftlichen Vorteil, so ist der Schuldner im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Einwirken auf den Betreiber der Suchmaschine verpflichtet.

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16. Oktober 2015 Top-Urteil

Markenrechtsverletzung durch Suchmaschinentreffer

Gezeichnetes Männchen arbeitet an einer geöffenten Getriebeklappe neben einer Suchleiste einer Suchmaschine
Urteil des BGH vom 30.07.2015, Az.: I ZR 104/14

Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 - POWER BALL).

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06. Oktober 2015 Top-Urteil

EuGH erklärt Safe-Harbor-Regelung für ungültig

Ortsschild das anzeigt das hier die Privatsphäre endet und jetzt Facebook beginnt
Pressemitteilung Nr. 117/15 zum Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

Daten von europäischen Facebook-Nutzern, die das soziale Netzwerk von Europa auf Server in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt, sind nicht sicher. Die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten (sog. „Safe Harbor“ Abkommen) gewährleisten, ist ungültig.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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16. März 2015

Auffindbarkeit gelöschter Websiten nach Unterlassungserklärung

URL Link
Urteil des OLG Celle vom 29.01.2015, Az.: 13 U 58/14

Der Schuldner einer Unterlassungsverpflichtungserklärung hat sicherzustellen, dass Inhalte einer Website, welche von einer Unterlassungserklärung betroffen sind, nicht mehr im Internet erscheinen. In diesem Rahmen ist er verpflichtet zu überprüfen, ob die Inhalte noch über Google aufrufbar sind. Ist dies der Fall, so ist er verpflichtet, Antrag auf Löschung der Inhalte aus dem Google Cache zu stellen.

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