Inhalte mit dem Schlagwort „Google“

09. Mai 2014

Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch „keyword advertising“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10

Die Verwendung einer bekannten Marke als Keyword für die Werbeanzeige eines Dritten - in der Weise, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaske bei Google eine Anzeige des Dritten erscheint, in welcher die fremde Marke selbst nicht genannt wird - stellt eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung der bekannten Marke dar, wenn die unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch die Anzeige in ein negatives Licht gerückt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Angebot des Markeninhabers aufgrund des Inhalts der Anzeige aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als stark überteuert erscheint.

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28. Februar 2014

Die Verwendung eines fremden Domain-Namen als Keyword in Google AdWords ist zulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.04.2013, Az.: I-20 U 159/12

Unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH („MOST-Pralinen“) ist in der Verwendung eines fremden Domainnamens als Keyword keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke und damit keine Markenrechtsverletzung zu sehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten, farblich anders unterlegten Werbeblock erscheint und dieser Block ausdrücklich mit ‚Anzeigen zu <fremder Domain-Name>‘ betitelt wurde. Die Anzeige gebe hier lediglich wieder, dass es sich um eine Anzeige zu einem bestimmten Suchbegriff handelt, ohne dass damit eine unternehmerische Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Inhaber der fremden Domain suggeriert wird.

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26. November 2013

Arzneimittelhinweise in Google-AdWords

Urteil des BGH vom 06.06.2013, Az.: I ZR 2/12 Eine Google-AdWords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.
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29. Oktober 2013

Suchmaschinenbetreiber haftet regelmäßig nicht für verlinkte rechtswidrige Inhalte

Urteil des LG Mönchengladbach vom 05.09.2013, Az.: 10 O 170/12 Ein Suchmaschinenbetreiber, welcher sich ohne eigene inhaltliche Bewertung auf die Bereitstellung von Suchergebnissen aufgrund eines technisch-mathematischen Vorgangs beschränkt, haftet regelmäßig nicht für Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte. Da die beanstandete Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht durch den Betreiber erfolgte, ist dieser mangels Störereigenschaft nicht zur Unterlassung verpflichtet. Zur unmittelbaren Beseitigung der Störung könne jedoch sowohl der Textverfasser als auch der Host-Provider in Anspruch genommen werden.
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20. August 2013 Kommentar

Dürfen fremde Internetdomains als Keyword im Rahmen von Google AdWords-Anzeigen verwendet werden?

Kommentar zum Urteil des OLG Düsseldorf om 23.04.2013 – Az.: 20 U 159/12

Das Schalten von Werbeanzeigen im Rahmen von Google AdWords gibt Betreibern von Internetseiten eine effektive Möglichkeit an die Hand, mehr Besucher auf den eigenen Webauftritt zu lenken. Der Werbetreibende bestimmt dabei vorab bestimmte Schlagwörter (sog. „keywords“), bei deren Eingabe die Werbeanzeige des Werbetreibenden bei Google erscheint.

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17. Juni 2013

Impressumspflicht bei Google+

Beschluss des LG Berlin vom 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13 Ein gewerbsmäßiger Internetauftritt auf Google+ muss ein ordnungsgemäßes Impressum bereithalten. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG gilt auch für Soziale Netzwerke. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum bei Google+ stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Der Streitwert für vorliegenden Impressumsverstoß wurde bemerkswerterweise auf 15.000,- € festgesetzt.
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21. Mai 2013 Top-Urteil

Haftung von Google für rechtsverletzende Suchvorschläge

Ein iPad wir in Händen gehalten. Darauf erscheint das Eingabefeld in eine Suchmaschine.
Pressemitteilung Nr. 87/13 des BGH vom 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12

Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.

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12. Februar 2013

MOST-Pralinen

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 217/10 Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.
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28. Dezember 2011

YouTube nicht auskunftspflichtig

Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11

Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
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24. Oktober 2011

„Vorschaubilder II“

Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH zum Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor, wenn über die Internetsuchmaschine von Google urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder ("thumbnails") aufgerufen werden können. Ein Eingriff in das Urheberrecht ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung nur gegenüber einem Dritten erteilt wurde und eine Abbildung eines Werkes von diesem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.
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