Verstoß gegen die GNU General Public Licence
Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2013, Az.: 308 O 10/13 Nach der GNU General Public License, Version 2 „GPLv2" ist die lizenzgebührenfreie Nutzung einer Software erlaubt, wenn der Lizenznehmer wiederum die weitere Nutzung und Weiterentwicklung ebenfalls lizenzgebührenfrei gestattet. Eine Einhaltung der Lizenzbedingungen ist nur dann gegeben, wenn die Lizenzbedingungen der „GPLv2" mit der GPLv2-lizenzierten Software mitgeliefert werden und der vollständige, dem Objektcode der Software korrespondierende, Quellcode von jedem Lizenznehmer jedermann zur Verfügung gestellt wird.
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