Überwachung mittels GPS strafbar
Pressemitteilung Nr. 96/2013 des BGH zum Urteil vom 04.06.2013, Az.: 1 StR 32/13 Die heimliche Überwachung und das Erstellen von Bewegungsprofilen von "Zielpersonen" mittels GPS ist grundsätzlich wegen verschiedener Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz strafbar. Lediglich bei Vorliegen eines stark berechtigten Interesses wie z.B. einer notwehrähnlichen Situation könnte sich nach Abwägung der widerstreitenden Interessen eine andere Beurteilung ergeben.
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