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12. Mai 2015

Autovermietung darf Mietwagen orten und stilllegen

Silbernes Auto fährt auf einer Landstraße bei Sonnenschein und blauem Himmel
Urteil des AG München vom 15.04.2015, Az.: 182 C 21134/13

Wird der Mietwagen entgegen vertraglicher Vereinbarungen ins Ausland gefahren, kann die Autovermietung den Wagen per GPS orten und bei Diebstahlverdacht stilllegen. Die Kosten, die durch den Rücktransport des Fahrzeugs entstehen, hat der Fahrer des Mietwagens zu erstatten.

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