Inhalte mit dem Schlagwort „graphische Gestaltung“

13. Juni 2012

„Travel Collection“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 21.05.2012, Az.: 26 W (pat) 510/12 Mangels Unterscheidungskraft ist die Wort-/Bildmarke "Travel Collection" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Bezeichnung "Travel Collection" bringt rein beschreibend zum Ausdruck, dass es sich dabei um Waren aus einer Kollektion handelt, die für Reisezwecke geeignet sind, wie Koffer, Reisebedarfsartikel oder Bekleidungsstücke. Dies kann auch nicht durch die graphische Gestaltung beseitigt werden, sondern verstärkt den rein beschreibenden Charakter zusätzlich.
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23. Juli 2010

„Masterpiece“ als Marke für Möbel nicht geeignet

Beschluss des BPatG vom 02.06.2010, Az.: 28 W (pat) 34/10

Das Kennzeichen „Masterpiece“ kann für Möbel, insbesondere für Wasserbetten nicht als Marke geschützt werden, da es nicht als Herkunftsmerkmal eines bestimmten Unternehmens dienen kann. Der angesprochene Verkehrskreise versteht unter dem Begriff regelmäßig Spitzenleistungen, etwa handwerklicher, technischer oder auch sportlicher Art, die sich auch auf solche Waren beziehen können, die sich durch eine meisterhafte Ausführung oder ein meisterliches Design auszeichnen. Das Kennzeichen beschreibt daher die Qualität einer Ware und ist demzufolge als beschreibende Marke – auch unter Berücksichtigung der graphischen Ausgestaltung - nicht eintragungsfähig.
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