Wie der Versand von kostenlosen Beigaben den Kaufvertrag bestätigt
Durch Zusenden der Versandbestätigung einer kostenlosen Dreingabe, welche als Extra bei Abschluss eines Kaufvertrags gedacht ist, wird auch das Angebot (vgl. § 145 ff. BGB) des Kunden angenommen und der Vertrag kommt zustande. Dies gilt auch, wenn das eigentliche Produkt einen Preisfehler enthält und viel zu günstig verkauft wurde. So geschehen bei einer Klage vor dem OLG Frankfurt am Main, bei der Smartphones durch einen Fehler um 90 % reduziert verkauft wurden. Das Gericht führte aus, dass der Händler den Vertrag hätte anfechten können, hätte er diesen Willen "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) geäußert. Allerdings korrigierte der Händler den Preis am Tag des Fehlers, schickte dem Kunden nach vier Tagen eine Versandbestätigung über die kostenlose Beigabe und nach zwei Wochen stornierte er die Bestellung über die Handys. Allerdings hätte er zum Zeitpunkt, als der Fehler aufgefallen ist, den Vertrag anfechten müssen.