Inhalte mit dem Schlagwort „grill meister“

04. März 2014

Grill meister – Keine Markeneintragung mit „R im Kreis“

Beschluss des BGH vom 17.10.2013; Az.: I ZB 11/13

a) Auch wenn das Bundespatentgericht sich bei der Prüfung von Schutzhindernissen auf eine Begründung für Gruppen oder Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht, beschränken kann, muss die Entscheidung erkennen lassen, dass sämtliche in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen in die Prüfung einbezogen worden sind.

b) Eine Marke kann im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG zur Täuschung geeignet sein, wenn sie das Symbol "R im Kreis" enthält und dieses nur einem Bestandteil der Marke zugeordnet ist, für den kein gesonderter markenrechtlicher Schutz besteht.

c) Eine Aufhebung der Beschwerdeentscheidung und eine Zurückverweisung der Sache sind nicht erforderlich, wenn zwar nicht das vom Bundespatentgericht angenommene Eintragungshindernis vorliegt, das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen aber ein anderes Schutzhindernis annehmen kann.

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01. Februar 2013

„grill meister“ als Marke nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 11.12.2012, Az.: 27 W (pat) 553/12 Der beanspruchten Bildmarke "grill meister" fehlt jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des Markengesetzes und ist somit nicht als Marke eintragungsfähig.
Der für diese Beurteilung maßgebliche Durchschnittsverbraucher würde „grill meister“ in seiner Gesamtheit als bloße Sachangabe wie beispielsweise „von Meisterhand hergestellte Grillprodukte“ verstehen und mit der Marke dementsprechend ein allgemeines Qualitätsversprechen verbinden.
Auch durch die grafische Ausgestaltung (eine Wurst über der Schrift "grill meister") kann der Marke keine Unterscheidungskraft zugesprochen werden, da sie keine charakteristischen Elemente aufweist, in denen der Verbraucher einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen könnte.
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