Inhalte mit dem Schlagwort „grobe Fahrlässigkeit“

29. September 2011 Top-Urteil

Bank muss 6.000,00 EUR wegen eines Phishing-Angriffs zurückzahlen

EIne Hand im schwarzen Handschuh greift aus einem Laptop die auf dem Tisch befindliche Geldbörse.
Urteil des LG Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11

Kann einem Online-Banking-Nutzer hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Phishing-Angriffes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, so ist die Bank diesem zum Ersatz verpflichtet, § 675u S.1 BGB. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa durch die Verwendung eines aktuellen Antivirenprogramms/Firewall, aufgrund nur rudimentärer Computerkenntnisse, durch täuschend echte Einspielung des Trojaners in den Anwendungsablauf oder unpräzise Warnhinweise seitens des Finanzdienstleisters entfallen.

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02. August 2018

Umfassender Haftungsausschluss eines Reiseportals unzulässig

Zwei Sonnenliegen von einem Sonnenschirmgeschützt, an einem karibischen Strand
Urteil des OLG München vom 12.04.2018, Az.: 29 U 2138/17

Ein Vermittlungsportal für Reiseleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weder die Haftung für grobes Verschulden bei Handlungen nach der Buchungsabwicklung, noch die Haftung für die Verfügbarkeit der Reiseleistung und ein Zustandekommen eines Vertrags mit einem Reiseanbieter ausschließen. Zudem sind die Klauseln des Reisevermittlers intransparent formuliert, was die Kunden des Portals unangemessen benachteiligt. Die, für den Unterlassungsanspruch nötige, Wiederholungsgefahr entfällt nicht mit Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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17. Februar 2015

Verweis auf eBay-Angebot bei Offline-Kauf nicht ausreichend, um Artikelbeschreibung zum Vertragsinhalt werden zu lassen

Kaufvertrag, auf dem ein rotes Auto steht sowie 100-Euro-Scheine und Münzgeld liegt. Kaufrecht
Urteil des AG Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2014, Az.: 1 C 1030/14

Wird bei Vertragsschluss der Kilometerstand eines Gebrauchtfahrzeuges nicht näher thematisiert, liegt im Zweifel hierzu keine vertragliche Vereinbarung vor. Dies ist auch dann nicht anders zu bewerten, wenn im Kaufvertrag auf ein bestehendes eBay-Angebot verwiesen wurde und diese Verweisung lediglich der Beschreibung von Zustand und Ausstattung mit Ausnahme des Kilometerstands diente. Lässt sich der Käufer im Zuge des Vertragsschlusses das Serviceheft des Kfz nicht zeigen oder besteht nicht auf einer Einsicht des Heftes, dann handelt er grob fahrlässig im Sinne des § 442 Abs. 1 BGB, denn ohne die grobe Fahrlässigkeit hätte er den Ist-Zustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekannt.

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