„Grönwohld“ zu klein
Beschluss des BPatG vom 07.09.2011, Az.: 26 W (pat) 19/11
Der Ortsname "Grönwohld" stellt aufgrund seiner Größe, Struktur und Bedeutung, keine freihaltebedürftige geographische Herkunftsangabe dar.Beschluss des BPatG vom 07.09.2011, Az.: 26 W (pat) 19/11
Der Ortsname "Grönwohld" stellt aufgrund seiner Größe, Struktur und Bedeutung, keine freihaltebedürftige geographische Herkunftsangabe dar.