Inhalte mit dem Schlagwort „Großveranstaltung“

17. Januar 2013

Verkehrssicherungspflichten bei Tanzveranstaltungen

Urteil des HansOLG Hamburg vom 05.09.2012, Az.: 8 U 160/11 Der Beschaller einer Tanzveranstaltung in einem Einkaufszentrum ist verpflichtet, die Lautsprecher gegen Verschieben und Umstürzen zu sichern. Bei einer solchen Tanzveranstaltung ist damit zu rechnen, dass Gegenstände vor allem bei Veranstaltungen, die nicht dem üblichen Betrieb entsprechen, von Unbeteiligten zumindest verschoben werden und somit eine Gefahr für die anderen Besucher darstellen. Vorliegend musste der Beschaller ein Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, da ein von einer Brüstung stürzender Lautsprecher Besucher verletzt hatte.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a