Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Messeprodukten
Einem Verbraucher steht bei Erwerb von Waren auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der „Grünen Woche 2015“) kein Widerrufsrecht zu, da der Kaufvertrag in einem beweglichen Geschäftsraum i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB a.F. (hier: Messestand) abgeschlossen wird.