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16. November 2015

Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Messeprodukten

roter Staubsauger
Urteil des LG Freiburg vom 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15

Einem Verbraucher steht bei Erwerb von Waren auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der „Grünen Woche 2015“) kein Widerrufsrecht zu, da der Kaufvertrag in einem beweglichen Geschäftsraum i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB a.F. (hier: Messestand) abgeschlossen wird.

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