Inhalte mit dem Schlagwort „Grundrecht“

05. Mai 2015 Top-Urteil

Kollektivbeleidigung „FCK CPS“ als Meinungsäußerung straflos

Polizist einer Hundertschaft in Rückenansicht
Beschluss des BVerfG vom 26.02.2015, Az.: 1 BvR 1036/14

Die Buchstabenkombination „FCK CPS“ als Abkürzung für „Fuck Cops“ auf einem Anstecker oder als Aufdruck auf einem T-Shirt unterfällt nicht dem Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, sondern vielmehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da hierdurch lediglich die pauschale Ablehnung der gesamten Polizei bzw. der Ordnungsmacht des Staates als nicht überschaubare, konkret abzugrenzende Personengruppe zum Ausdruck kommt. Etwas anderes könnte lediglich im Falle einer personalisierten Zuordnung gelten, wie etwa namentlich benannter Polizisten oder der gesamten Polizeikräfte eines örtlichen Polizeikommissariats.

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30. Mai 2016

Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Frau schreit in ein rot-weißes Megafon
Beschluss des BVerfG vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt als individuelles Freiheitsrecht auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Äußerung als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangen, gleichfalls emotionalen Angriff auf die Ehre erfolgt ist.

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09. April 2014 Top-Urteil

EuGH erklärt die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig

Server für die Vorratsdatenspeicherung.
Pressemitteilung Nr. 54/14 des EuGH zum Urteil vom 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen C-239/12 und C-594/12

Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Darin wird zum einen nicht sichergestellt, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Zum anderen sieht die Richtlinie insbesondere keine Beschränkung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden und der Nutzung der Daten zur Bekämpfung von Straftaten vor. Auch hinsichtlich der Dauer der Vorratsspeicherung wird keine Differenzierung nach Maßgabe des etwaigen Nutzens der Daten für das verfolgte Ziel vorgenommen.

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30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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22. Januar 2013

„Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich der Kunstfreiheit

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2012, Az.: OVG 1 S 117.12 Die sogenannten „Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. In ihnen ist weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung des muslimischen Glaubensbekenntnisses zu erkennen, noch wird mit ihnen zu Hass oder Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgefordert, womit eine Strafbarkeit gemäß §§ 166, 130 StGB entfällt. Allein die Tatsache, dass die Karikaturen „international äußerst umstritten“ sind, gibt keinen Anlass zur Untersagung der Karikaturen.
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12. August 2010

Friedliche Demo darf von der Polizei nicht gefilmt werden

Urteil des VG Berlin vom 05.07.2010, Az.: VG 1 K 905.09

Die Polizei darf eine friedliche Demonstration auch dann nicht filmen, wenn dies bloß zur Lenkung und Leitung des Einsatzes geschieht und die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Auch eine solche Vorgehensweise stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist eine solche Videoüberwachung rechtswidrig.
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