Inhalte mit dem Schlagwort „Grundsatz von Treu und Glauben“

18. September 2019

Rücksendung SIM-Karte vor Erstattung Restguthaben – Vorleistungspflicht des Verbrauchers ist unzulässig

Fotolia_244679402: Smartphone mit zwei SIM-Karten und dem nötigen Zubehör
Urteil des LG Düsseldorf vom 08.05.2019, Az.: 12 O 264/18

Eine AGB-Klausel, die dem Verbraucher für den Fall der Beendigung eines Mobilfunkvertrages die Verpflichtung auferlegt, die gesperrte SIM-Karte vor Erstattung des Restguthabens zurückzuschicken, ist unzulässig. Grund dafür ist, dass der Verbraucher durch die Vorleistungspflicht unangemessen benachteiligt wird: Ihm wird sein Zurückbehaltungsrecht genommen, außerdem kann die Verpflichtung die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einschränken. Sachliche Gründe für die Vorleistungspflicht sah das Gericht weder im Risiko des Datenmissbrauches, noch in der Zuführung der unbrauchbaren Karte in den Werkstoffkreislauf.

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02. Oktober 2018

Abtretungsausschluss in AGB von Fluglinien stellt unzulässige Benachteiligung der Fluggäste dar

Anzeigetafel im Flughafen mit stornierten Flügen
PM Nr. 29/2018 zum Hinweisbeschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.07.2018, Az.: 5 S 8340/17

Eine Klausel in den AGB von Fluglinien, die eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Fluglinie an andere als natürliche Personen und Personen, die selbst nicht Fluggast waren, ausschließt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. Eine solche Regelung ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Demnach ist es Fluggästen auch weiterhin möglich, ihre Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO), beispielsweise wegen verspäteter Flüge an sogenannte „Claim-Handling-Companies“, abzutreten, die eventuelle Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft für den Fluggast geltend machen.

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06. Dezember 2017

Unwirksamkeit der automatischen Verlängerung eines Werbevertrags

Kalendereintrag „Vertrag kündigen“ mit Stift
Pressemitteilung Nr. 168/2017 des BGH zum Urteil vom 25.10.2017, Az.: XII ZR 1/17

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine Vertragsklausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 BGB verstößt, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig bestimmt ist, bis wann die Kündigung zur Abwendung einer automatischen Vertragsverlängerung spätestens erfolgen muss. Im konkreten Fall hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über eine Werbefläche an einem Kraftfahrzeug mit einer Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung geschlossen und machte nach Ablauf des Vertragszeitraums Zahlungsansprüche bezüglich einer weiteren Vertragslaufzeit geltend. Der Bundesgerichtshof wies diese Vergütungsforderungen ab, da der Kläger das letztmögliche Kündigungsdatum nicht klar und durchschaubar dargestellt hatte und die Verlängerungsklausel deshalb unwirksam war.

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18. August 2016

Kein Lieferanspruch bei fehlerhafter Kaufpreisangabe

weißes Einkaufswagensymbol auf einer blauen Enter-Taste einer weißen Tastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15

Dem Kunden eines Online-Shops steht kein Anspruch auf Warenlieferung zu, wenn es sich bei dem im Verkaufsangebot angegebenen Kaufpreis offensichtlich um eine fehlerhafte Preiskalkulation in Folge eines Computerfehlers handelt. Zwar ist die per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung grundsätzlich als Angebotsannahme einzuordnen und folglich von einem wirksamen Vertragsschluss auszugehen, die Durchsetzung des daraus resultierenden Lieferanspruches scheidet jedoch nach den in § 242 BGB verankerten Grundsätzen von Treu und Glauben aus. Demnach kann sich der Käufer bei einem deutlich zu niedrigen Kaufpreis (hier: ein Prozent des Marktwertes) nicht auf den Vertrag berufen, wenn dieser neben der fehlerhaften Preisangabe, auch die Unzumutbarkeit einer weiteren Vertragsdurchführung für den Verkäufer erkennt. Einen zulässigen Anfechtungsgrund kann die pauschale Berufung auf einen Systemfehler hingegen nicht begründen.

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05. März 2014

Keine Pflicht zur Löschung von Belegschaftsfotos mit ehemaligem Mitarbeiter

Urteil des LArbG Mainz vom 30.11.2012, Az.: 6 Sa 271/12

Die Nutzung eines Fotos von der Belegschaft im Internet seitens eines Arbeitgebers stellt auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters keine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Einwilligung erteilt worden war, das Foto den ehemaligen Arbeitnehmer nicht gesondert herausstellt und das Bild nur Illustrationszwecken dient.

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