Inhalte mit dem Schlagwort „Gutschein“

23. November 2016 Top-Urteil

Unternehmen darf Rabattgutscheine von Mitbewerbern einlösen

10% Rabatt, rot umrandete, weiße Schrift auf weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.06.2016, Az.: I ZR 137/15

a) Es stellt regelmäßig keine gezielte Mitbewerberbehinderung dar, wenn ein Unternehmen damit wirbt, Rabattgutscheine seiner Mitbewerber einzulösen.

b) Es ist grundsätzlich nicht unlauter, wenn Werbemaßnahmen eines Unternehmens mittelbar dazu führen, dass die Werbung von Mitbewerbern nicht oder nicht mehr so wie zuvor zur Geltung kommt, mag dies dem Werbenden auch bewusst sein.

c) Verfehlt eine Werbung ihre Wirkung erst aufgrund einer bewussten Entscheidung der Verbraucher, so liegt im Regelfall keine unlautere Beeinträchtigung der Werbung des Mitbewerbers vor.

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07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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11. September 2020

Wertgutscheine für die KFZ-Hauptuntersuchung von unabhängigem Dritten sind zulässig

Eine TÜV-Plakette am Kennzeichen
Urteil des OLG Bamberg vom 01.07.2020, Az.: 3 U 54/20

Bei der KFZ-Hauptuntersuchung sind die zu entrichtenden Entgelte einheitlich festgelegt. Unerheblich ist, ob der Fahrzeughalter dies komplett aus eigenen Mitteln bezahlt, solange das Vermögen des durchführenden Unternehmens gemehrt wird. Damit sind auch Gutscheine zulässig, wenn sie von einem unabhängigen Dritten stammen. Vorliegend stellen die beiden Unternehmen zwar zwei eigene Rechtspersönlichkeiten dar, allerdings sind sie personell, wirtschaftlich und räumlich so eng verknüpft, dass sie nicht als voneinander unabhängig bezeichnet werden können. Durch die Gutscheine wird daher die Preisbindung unterlaufen, was unlauter ist.

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11. September 2018

E-Mail, die Gutschein beinhaltet, ist Werbung und kann als solche unzulässig sein

Gutscheinkarte in pink, auf der Geschenk-Symbole und „5 €" in weiß aufgedruckt sind
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 22.03.2018, Az.: 2-03 O 372/17

Der Versand einer E-Mail, die einen Gutschein zur Einlösung beinhaltet, stellt eine Werbung gem. § 7 UWG dar. Erfolgt der Versand ohne Einwilligung des Empfängers, so ist er als unzulässig einzustufen. Eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn zwar eine Kundenbeziehung aufgrund einer vorherigen Bestellung besteht, sich der angebotene Gutschein und damit die Werbung jedoch auf das gesamte angebotene Sortiment und nicht auf eigene ähnliche Waren im Hinblick auf die frühere Bestellung bezieht.

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21. April 2017

Zugabe eines Wertgutscheins bei verschreibungspflichtigen Medikamenten kann zulässig sein

Apotheker übergibt einem Kunden über den Tresen hinweg ein beschriftetes Stück und hält in der anderen Hand eine Brille
Pressemitteilung Nr. 17/17 des LG Lüneburg zum Urteil vom 23.03.2017, Az.: 7 O 15/17

Gewährt ein Apotheken-Betreiber seinen Kunden beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments einen Wertgutschein in Höhe von EUR 0,50, so ist diese Werbemaßnahme wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Der Verbraucher werde durch die Zugabe weder wesentlich in seiner Wahl einer Apotheke, noch darin, ein bestimmtes Medikament auszuwählen, beeinflusst. Wenn überhaupt, spiele der Wertgutschein im Vergleich zu Erreichbarkeit, Verfügbarkeit von Medikamenten und Beratungskompetenz lediglich eine untergeordnete Rolle und sei aufgrund seiner Geringwertigkeit vergleichbar mit Zugaben wie Bonbons oder Taschentücher.

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26. Juli 2016

Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

Blutdruckmessgerät mit Geldscheinen
Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016, Az.: 6 U 151/15

Die Bewerbung von Medizinprodukten mit einer an den Verkauf gekoppelten Geschenkkarte eines Internetversandhändlers fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG und stellt somit einen rechtswidrigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar. Wenngleich der Geschenkkarten-Gutschein einen bestimmten Geldwert aufweist, so ist dieser nicht mit einem zulässigen Bar-Rabatt gleichzusetzen, da der Werbende durch die Zugabe eines solchen Gutscheins eine zusätzliche Möglichkeit erhält, auf seine Produkte aufmerksam zu machen und den Verbraucher in der Folge unsachlich zu beeinflussen.

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24. Juni 2016 Top-Urteil

Drogeriemarkt darf Rabattcoupons von Mitbewerbern einlösen

10 Prozent vor buntem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 107/2016 zum Urteil des BGH vom 23.06.2016, Az.: I ZR 137/15

Wirbt eine Drogeriemarktkette damit, 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern einzulösen, so stellt dies keine unlautere Werbebehinderung dar. Ebenso wenig ist in diesem Vorgehen ein Eindringen in einen fremden Kundenkreis zu sehen, denn die Empfänger gelten mit dem Erhalt der Coupons für ihre nächsten Einkäufe noch nicht als Kunden des werbenden Unternehmens. Erfolgt die Werbung zudem innerhalb des Drogeriemarktes, so richtet sich diese gezielt an dessen eigene Kunden. Allein durch die Möglichkeit der anderweitigen Nutzung werden Kunden auch nicht davon abgehalten, den Coupon bei dem ursprünglich damit werbenden Unternehmen einzulösen.

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10. Februar 2016 Top-Urteil

Amazon verstößt mit Gutschein-Aktion gegen Buchpreisbindungsgesetz

Halb geöffnetes Buch mit rotem Umschlag in dessen Öffnung sich ein graues EURO-Zeichen befindet, dass die Buchpreisbindung symbolisieren soll
Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

a) Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird.

b) Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

abgerundetes Bücherregal gefüllt mit vielen farbigen Büchern
Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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01. April 2014

Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können wettbewerbswidrig sein

Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 12.11.2013, Az.: 4 U 31/13

Es ist wettbewerbswidrig kaskoversicherte Kunden mit Gutscheinen, die einen Nachlass auf die Selbstbeteiligung versprechen, zu bewerben, wenn die Versicherung dieser Werbung nicht zugestimmt hat.  Die vom Versicherungsvertrag verlangte objektive Kundenentscheidung wird nämlich durch die Gutscheinwerbung beeinträchtigt, da sie nach allgemeiner Lebenserfahrung den Kunden dazu bringen könnte, seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung nicht nachzukommen und ein gleiches oder günstigeres Angebot einer anderen Kfz-Werkstatt auszuschlagen, um den Vorteil des Gutscheins zu erlangen.

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