Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

26. März 2010

Betreiber einer Plattform zum „Domain-Parking“ haftet erst ab Kenntnis

Urteil des OLG München vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07

Wer eine Plattform zum Domain-Parking betreibt, kann nicht für die Kosten einer Abmahnung in Anspruch genommen werden, die ihn auf eine Rechtsverletzung durch eine geparkte Domain hinweist, da die Prüfungspflicht und damit die Verantwortlichkeit als Störer dadurch erst begründet wird. Der Betreiber hat sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, da der Domainname sowie das Keywort Vorgaben des Domaininhabers sind und die angezeigten Werbelinks aufgrund der Vergabe des Keywortes mittels softwaremäßiger Verknüpfung von Google eingebunden werden. Eine durch das Keywort begangene Kennzeichenverletzung ist dem Betreiber nicht zurechenbar, da er weder bei der Auswahl mitwirkt noch diese später überprüft.
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19. März 2010

US-Videoportal-Betreiber haftet für postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 324 O 565/08

Ein US-Videoportalbetreiber, der ein deutschsprachiges Video vorhält, obwohl dies bereits im vom Betreiber für die Nutzer des Portals vorgesehenen Rüge-Weg als unangemessen gerügt wurde, verletzt die ihm obliegenden Prüfpflichten, wenn er einen entsprechenden Rügehinweis nicht ernst nimmt obwohl die schwere Rechtsverletzung des beanstandeten Videos -hier die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts- offenkundig ist. Auch wenn das Videoportal lediglich in englischer Sprache vorgehalten wird, so ergibt sich eine Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit besteht, deutschsprachige Videos über das Portal einzustellen und aufzurufen. Weiter kommt es nicht darauf an, welchen Ort der Betreiber erreichen will, sondern es genügt, wenn dieser mit der Verbreitung an diesem Ort rechnen musste.
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19. Mai 2009

Keine Kenntnis, keine Haftung

Urteil des LG Düsseldorf vom 18.03.2009, Az.: 12 O 5/09 Veröffentlicht ein Buchhändler ein Buch mit persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt, so haftet er nicht als Störer, wenn er seiner allgemeinen Prüfungspflicht gerecht wurde. Er haftet auch nicht als Täter, wenn ihm kein Verschulden bezüglich der Rechtsverletzung zur Last fällt. Auch eine Haftung als Teilnehmer scheidet aus, wenn er von der Rechtsverletzung gar keine Kenntnis hatte.
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14. Mai 2009

Ein bisschen Werbung macht noch keinen Störer

Beschluss des LG München I vom 31.03.2009, Az.: 21 O 5012/09 Schaltet jemand auf einer Internetseite, auf welcher vorwiegend urheberrechtswidrige Inhalte bereitgehalten werden, Werbung, so haftet dieser nicht als Mitstörer der dort begangenen Rechtsverletzung. Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Werbende irgendwelche Einflüsse auf diese Webseite hat. Folglich ist eine Mitstörerhaftung abzulehnen.
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07. Mai 2009

Rechtswidrige Links in Internetforen

Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
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06. April 2009

Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.03.2009, Az.: I-10 W 11/09

Für Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG fällt nur eine Festgebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO a.F. an, wenn dasselbe urheberrechtlich geschützte Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten worden ist; auf die Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen kommt es nicht an.
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19. März 2009

Haftung des Blogbetreibers als Mitstörer

Beschluss des LG Hamburg vom 08.09.2008, Az.: 310 O 332/08 Wer aus einem Internetblog einen wirtschaftlichen Vorteil zieht (z.B. Werbeeinnahmen), haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung einer seiner User bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung als Mitstörer, sofern er seine Prüfungspflichten verletzt. Es genügt bereits der willentlich und adäquat ursächliche Beitrag des Blogbetreibers zur Rechtsverletzung. Die Grundsätze der Störerhaftung legen dann jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung zu Grunde, an die keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Nur bei Schadensersatzansprüchen ist der Diensteanbieter nach § 10 TMG privilegiert.
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