Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

10. November 2016

Prüfpflichten eines Händlers auf dem Amazon-Marketplace umfassen nicht die Einbindung eines Links zur OS-Plattform

Der Zeigefinger einer Person drückt auf eine blau hinterlegte Taste mit der Aufschrift "Marketplace" auf einer silbernen Tastatur mit sonst weißen Tasten
Urteil des LG Dresden vom 14.09.2016, Az.: 42 HK O 70/16 EV

Bietet ein Händler seine Ware nicht über eine eigene Website an, sondern über einen Online-Marktplatz an, indem er sich an ein anderes Angebot anhängt, so ist der Online-Marktplatz (hier: Amazon-Marketplace) als „Website“ i.S.d. Art. 14 Abs. 1 EU-VO Nr. 523/2013 anzusehen und demnach der Marktplatz-Betreiber und nicht der Händler selbst dazu verpflichtet, den Verbrauchern einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen.

Im Gegensatz dazu haftet der Händler für eine unzulässige Garantie-Werbung im angehängten Angebot, denn im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Richtigkeit des Angebots trifft ihn eine Prüfpflicht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist darin ein Wettbewerbsverstoß durch ihn zu sehen.

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17. Oktober 2016 Top-Urteil

Anordnung zur Sicherung von öffentlichem WLAN mittels eines Passworts zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen möglich

WLAN-Symbol mit Schloss
Urteil des EuGH vom 15.09.2016, Az.: C-484/14

Wird ein WLAN-Netz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt, stellt dies einen "Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 dar, sofern der Anbieter diese Leistung zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder Dienstleistungen erbringt.

Grundsätzlich haftet der Anbieter eines solchen kostenlosen, öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Rechtsverletzungen, die ein Dritter unter Nutzung dieses Dienstes begangen hat. Gleichwohl kann durch eine nationale Behörde oder ein nationales Gericht eine Anordnung erlassen werden, die dem Anbieter untersagt, die Fortsetzung der Rechtsverletzung zu ermöglichen, wenn dieser die Wahl hat, welche Maßnahmen er hierfür ergreift. Dabei ist ausreichend, wenn die einzig mögliche Wahl darin besteht, den Anschluss durch ein Passwort zu sichern, sofern die Nutzer ihre Identität preisgeben müssen um dieses zu erhalten.

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14. September 2016

Sharehoster haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "illegaler Download"
Urteil des LG München I vom 10.08.2016, Az.: 21 O 6197/14

Eine Sharehoster haftet als Gehilfe für die begangene Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Dritten, wenn es der Betreiber trotz Kenntnis der rechtsverletzenden Dateien unterlässt, die streitgegenständlichen Daten und Verlinkungen von seinen Servern zu entfernen, sowie bestehende Linksammlungen auf neue rechtsverletzende Verlinkungen zu kontrollieren. Die Rechtspflicht zur Abwendung des Taterfolges ergibt sich dabei aus einer Garantenstellung des Sharehosters, welcher in Folge der systematischen Anonymität eine spezifische Gefahrenquelle schafft, welche über das allgemeine Risiko, dass rechtlich neutrale Dienste für rechtswidrige Zwecke missbraucht werden können, hinausgeht.

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02. September 2016

eBay-Händler haftet für Weiterempfehlungsfunktion von eBay

Browserfenster mit eBay Startseite
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15

Die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform eBay, die es Nutzern ermöglicht, ihren Bekannten ohne deren Einverständnis ein Angebot per E-Mail weiterzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Ein Angebot eines eBay-Händlers mit dieser Weiterempfehlungsfunktion beinhaltet eine Erstbegehungsgefahr für unlautere Werbung per E-Mail gegenüber Verbrauchern, auch wenn die Weiterempfehlungsfunktion nicht vom Händler, sondern von eBay bereitgestellt wird und die E-Mails von Nutzern versandt werden. Entscheidend ist, dass der eBay-Händler etwaige Weiterempfehlungen durch Nutzung einer Verkaufsplattform mit Weiterempfehlungsfunktion veranlasst hat.

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19. August 2016

Zur Prüfungspflicht von Amazon-Marketplace-Händlern hinsichtlich ihrer Artikelbeschreibungen

Miniatur-Einkaufswagen auf Laptop
Urteil des BGH vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14

Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.

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29. April 2016

Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

Facebook Daumen
Beschluss des BVerwG vom 25.02.2016, Az.: 1 C 28 14

Das Bundesverwaltungsgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union auf, die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit beim Aufruf einer Facebook-Seite und der diesbezüglich erhobenen Daten von Nutzern umfassend zu klären. Die Auslegung betrifft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die sich mit der Verarbeitung und dem Schutz persönlicher Daten auseinandersetzt. Im Mittelpunkt steht die Beantwortung der Frage, ob Unternehmen für Datenschutzverstöße, die von Facebook begangen werden, haften, wenn sie eine Facebook-Fanpage betreiben.

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20. Januar 2016

Eltern müssen ihre Kinder in Filesharing-Fällen zum Ausschluss der eigenen Haftung benennen

Finger betätigt die grün hinterlegte Upload-Taste einer Tastatur
Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az.: 29 U 2593/15

Werden Inhaber eines Internetanschlusses wegen Filesharings abgemahnt und machen Sie geltend, die Rechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben, so trifft sie im Hinblick auf die Haftung eine sekundäre Darlegungslast. Dieser genügen Eltern allerdings nicht, wenn sie zwar angeben, dass ihre drei Kinder grundsätzlich Zugriff auf den Internetanschluss haben, sich jedoch weigern preiszugeben, welches der Kinder die konkrete Verletzungshandlung begangen hat. Eine Haftung der Eltern scheidet ohne Täternennung deshalb nicht aus, da nach Auffassung des Gerichts der Schutz der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG seitens der Tonträgerherstellerin den Schutz von Ehe und Familie des Art. 6 I GG überwiegt.

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01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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20. April 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Einstweiliger Rechtsschutz nur bei vorheriger WHOIS-Abfrage

Eine Person hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "EILT!"
Kommentar zur Verfügung des OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.. 5 U 159/13

Um Unterlassungsansprüche aufgrund wettbewerbsrechtlicher Rechtsverstöße auf Internetseiten (wie z.B. eine falsche Widerrufsbelehrung oder eine unrichtige Datenschutzerklärung) schneller als im üblichen Klageverfahren geltend zu machen, kann ein Antrag auf sog. einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dafür ist jedoch eine „besondere“ Dringlichkeit erforderlich - der Antragssteller darf also mit der Stellung des Antrages nicht lange zuwarten.

Je nach Einzelfall und Gericht variiert diese Dringlichkeit in der Anzahl der Wochen, in denen ein solcher Antrag gestellt werden darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob diese Dringlichkeit auch dann noch gegeben ist, wenn der Antragsteller nach eigener Aussage längere Zeit benötigt, um den Verantwortlichen für Inhalte einer Webseite zu ermitteln.

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13. April 2015

Keine Suchmaschinen-Haftungsprivilegierung bei eigenen Ergänzungen

Aufgestellte Lupe
Urteil des OLG Hamburg vom 18.09.2014, Az.:7 W 88/14

Ein Webseitenbetreiber, der fremde Suchergebnisse von Suchmaschinen mit eigenen Überschriften oder Hinweisen auf der eigenen Webseite darstellt, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung von Suchmaschinen berufen. Die Privilegierung greift grundsätzlich nur dann, wenn die Suchergebnisse ohne vorherige Aufbereitung dem Nutzer präsentiert werden.

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