Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

31. Oktober 2014

Keine Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing wenn volljährige Familienmitglieder den Anschluss mitbenutzen

Urteil des AG Bielefeld vom 04.09.2014, Az.: 42 C 45/14

Ein Anschlussinhaber haftet nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung, wenn zum Zeitpunkt des Filesharings noch andere Personen seinen Internetanschluss benutzten. Hieraus lässt sich keine eindeutige Vermutung für eine Täterschaft ableiten. Den Inhaber trifft hinsichtlich seiner Entlastung nur die sekundäre Beweislast, insofern als er darzulegen hat, ob und welche Personen Zugang zu seinem Anschluss hatten und damit ebenso als mögliche Täter in Frage kommen. Der Inhaber muss zwar Nachforschungen diesbezüglich anstellen, nicht verpflichtet ist er aber zu einer Überwachung der den Anschluss nutzenden volljährigen Familienmitglieder.

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28. Oktober 2014

Positive Kenntnis eines Täters von konkreten strafrechtlich relevanten Inhalten

Beschluss des KG Berlin vom 25.08.2014, Az.: 4 Ws 71/14

Die Haftungs-Privilegien des Telemediengesetz gelten für Webhosting-Unternehmen auch im Bereich des Strafrechts. Das bedeutet, dass der Betreiber eines Webhosting nur für strafbare Inhalte auf Domains haftet, wenn er positive Kenntnis davon hat. Nicht ausreichend ist fahrlässige Unkenntnis.

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20. Oktober 2014

Unkenntnis über die eigene Domaininhaberschaft schützt nicht vor Ansprüchen von berechtigten Dritten

Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Verletzt der Inhaber einer Domain durch diese das Namensrecht eines Dritten, so kann er sich nicht auf Unwissenheit hinsichtlich seiner Inhaberschaft berufen, oder darauf, dass er die Domain nicht selbst angemeldet hat. Als Inhaber der Domain hat er die Entscheidungsgewalt bezüglich der Domain und ihrer Inhalte. Ansprüche des tatsächlichen Namensträgers auf Freigabe der Domain, sowie auf Erstattung der durch den Streit entstandenen Kosten können sich aus dem verschuldensunabhängigen § 12 BGB ergeben, setzen also gerade keine Kenntnis von der eigenen Stellung als Domaininhaber voraus. Eine Verletzung des Namensrechts durch eine Domain ist gegeben, wenn sie mit den Namen des Namensträgers identisch sind oder aus ihm abgeleitet werden können und dem Domaininhaber keine Rechte an dem Namen zustehen.

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08. Oktober 2014

Sorgfaltspflichten bei Überweisungen mittels smsTAN-Verfahren

Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 3 O 390/13

Bankkunden müssen bei der Verwendung von Online-Banking mittels smsTAN-Verfahren die auf das Mobiltelefon vor Bestätigung der Überweisung angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten sorgfältig überprüfen. Das Unterlassen stellt einen groben Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten dar. Für fehlerhafte Überweisungen, die auf ein Unterlassen der Prüfung zurückzuführen sind, scheidet eine Ausgleichspflicht der Bank gem. § 675 u BGB aus.

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30. September 2014 Kommentar

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook – Datenschutzaufsichtsbehörde legt Revision gegen Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein ein

Der Betreiber einer Webseite haftet grundsätzlich für Rechtsverstöße, die auf seinem Internetauftritt begangen werden. Dieser Grundsatz gilt hierbei natürlich nicht nur für normale Internetseiten, sondern auch für sog. Fanseiten in Sozialen Netzwerken. Doch insbesondere auf solchen Seiten hat der Verantwortliche häufig nur eingeschränkten Einfluss auf die weitergehende Verarbeitung der Daten durch den Betreiber des Sozialen Netzwerks. Das OVG Schleswig-Holstein verneinte mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Az.: 4 LB 20/13) aus genau diesem Grund eine Mitverantwortung des Betreibers einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße.

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29. September 2014

Eltern haften für Filesharing wegen fehlender Aufsicht

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 28.08.2014, Az.: 2 C 512/14

Eltern können im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen ihrer Kinder durch Filesharing in Anspruch genommen werden, wenn sie im Rahmen Ihrer Prüfungspflichten die Internetnutzung ihrer Kinder nicht beaufsichtigen und den Computerzugang nicht sichern. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Eltern scheidet jedoch aus, wenn diese nicht selbst als Täter oder Teilnehmer für die Urheberrechtsverletzung haften.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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18. September 2014

Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

Urteil des LG Köln vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12

Ein Hauptmieter haftet nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter. Wohnen diese nicht in seinem Haushalt, nutzen aber seinen Internetanschluss, so besteht keine Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Verletzungen, da der Hauptmieter dieser nicht nachkommen könnte, ohne gegen die dem Mietverhältnis innewohnende Unverletzlichkeit der Privatsphäre des Untermieters zu verstoßen. Ebenso wenig besteht eine Belehrungspflicht, zumindest solange kein konkreter Verdacht hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung besteht. Insbesondere in Fällen von Wohngemeinschaften mit gleichaltrigen Mitbewohnern besteht keine Belehrungspflicht des Hauptmieters, da dieser regelmäßig keinen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets hat, der ihn zu einer Belehrung verpflichten würde.

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18. September 2014

Zur Haftung von Ehegatten in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Köln vom 08.05.2013, Az.: 6 W 256/12

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing kann allein der Betrieb eines Internetanschlusses unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen. Handelt es sich bei den Inhabern des Anschlusses jedoch um Ehegatten, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Partner zumindest mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind. In einem solchen Fall können die allgemeinen Schutzbehauptungen eines Ehepartners, dass zur fraglichen Zeit niemand den Anschluss genutzt habe und sämtliche Rechner des Haushalts ausgeschaltet waren, die Vermutung auch nicht entkräften.

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17. September 2014

Haftung bei „Man-in-the-middle“-Angriff beim Onlinebanking

Urteil des LG Darmstadt vom 28.08.2014, Az.: 28 O 36/14

Wird ein Kontoinhaber beim Online-Banking Opfer einer manipulierten Autorisierung bei der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens („Man-in-the-middle“-Angriff), so ist ihm dieser Angriff kraft Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen und er haftet selbst.

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