BGH klärt auf: Wer kann für rechtswidrige Website-Inhalte haftbar gemacht werden?
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung dargestellt, inwiefern es möglich ist, neben dem das Recht verletzenden Domaininhaber, auch Dritte in Anspruch zu nehmen. Die Richter aus Karlsruhe entschieden in dritter Instanz, dass unter Umständen sogar der Domain-Registrar haftet. Bis es soweit kommt, sind allerdings hohe Hürden zu nehmen: Der Registrar haftet nur in Ausnahmefällen unter äußerst strengen und engen Voraussetzungen.