Keine Sperrung der Webseite „3dl.am“
Der Access-Provider Deutsche Telekom AG ist nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu der Internetseite „3dl.am“ zu sperren, da eine Störerhaftung über die von ihm vermittelten Internetanschlüsse erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung in Betracht kommt, soweit die Prüfungs- und Handlungspflichten nach allgemeinen Grundsätzen rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar sind.