Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

04. Januar 2010

Eltern haften auch für volljährige Kinder,…

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: 12 O 134/09

... zumindest im Rahmen des Internetanschlusses. Das LG Düsseldorf entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-System durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurde. Der Anschlussinhaber hätte hier ehe er die Nutzung seines Anschlusses zulässt, eine Aufforderung dahingehend zu machen, rechtswidriges Verhalten im Internet zu unterlassen. Anderenfalls hafte er auch für volljährige Familienmitglieder.
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04. Januar 2010

Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09 Ein Webhosting-Unternehmen, das für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern zur Verfügung stellt, ist nicht dazu verpflichtet, für eine Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da die Antragstellerin im vorliegenden Fall ihren Kunden die Einrichtung und Verwaltung eines Email-Postfachs lediglich erleichterte und nicht selbst als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten nach § 113 a TKG anzusehen ist, sie also auch nicht die Pflicht der Vorratsdatenspeicherung trifft.
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30. Dezember 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.12.2008, Az.: 5 U 224/06

Erscheinen Bilder, die erkennbar von einem Dritten hochgeladen wurden, als Angebotsbestandteil - etwa mit einer Bestellmöglichkeit versehen - im Internet, so hat sich der Angebotsbetreiber diese Bilder zu eigen gemacht und haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtezusicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus um die Haftung auf eine bloße Störerhaftung zu beschränken. Der Anbieter muss sich selbst des Vorliegens der erforderlichen Rechte vergewissern.
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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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29. Dezember 2009

Von den AGBs der Netzbetreiber…

Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: V ZR 254/08

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Netzbetreibers, in welcher dieser die Haftung für Nachentschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern aus § 76 II TKG auf den Betreiber abwälzt ist unwirksam, wenn die Haftung nicht im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Nutzung des Netzes durch den Betreiber der Telekommunikationslinie steht.
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29. Dezember 2009

Aufatmen bei Betreibern von Personen-Suchmaschinen

Beschluss des LG Hamburg vom 07.10.2009, Az.: 325 O 190/09 Mit dem Beschluss vom Landgericht Hamburg wurde festgelegt, dass Betreiber von Personen-Suchmaschinen nicht die Pflicht trifft, vorbeugend Seiteninhalte, die als Treffer angezeigt werden, auf eventuelle Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Zwar ist ein Personen-Suchmaschinen-Betreiber verpflichtet, einen rechtverletzenden Link zu entfernen. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, wenn dieser positive Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Eine vorbeugende Prüfpflicht wurde von den Hamburger Richtern abgelehnt.

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14. Dezember 2009

Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09

Der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft haftet persönlich für unlautere E-Mail-Werbung, wenn nicht ersichtlich ist, ob bei Übernahme des angekauften Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion nicht versucht wurde sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligungserklärung der angeschriebenen Personen vorliegt. Er kann sich dabei nicht auf allgemeine Zusicherungen des Veräußerers verlassen, nach welchen "bei allen Kunden eine Einwilligung" vorliege.
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26. November 2009

Eingeschränkte Störerhaftung für Verkausplattformen im Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.07.2009, Az.: 3 U 214/07

Ein Internet-Auktionshaus ist nicht allein schon deshalb haftbar, weil Anbieter auf der Plattform markenrechtsverletzende Angebote einstellen. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn trotz bestehender zumutbarer Kontrollmöglichkeiten und dem Wissen um Markenrechtsverletzungen nichts zur Unterbindung seitens des Diensteanbieters erfolgt. Wenn Markenverstöße unmittelbar durch diverse Anbieter noch nicht einmal nachgewiesen werden können, scheidet eine mittelbare Störerhaftung des Plattforminhabers erst recht aus.
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26. November 2009

Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09

Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
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25. November 2009

Die Anschlussinhaber-Haftung als Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2009, Az.: 12 O 594/07

Anschlussinhaber haften für Rechtsverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen werden, immer dann, wenn sie durch das Zurverfügungstellen des Anschlusses für Dritte ohne Sicherheits- und Prüfungsmaßnahmen Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn Dritte den besagten Anschluss zum Download von Musiktiteln aus sog. Tauschbörsen nutzen. Es ist dem Anschlussinhaber zuzumuten, die illegale Nutzung seines Anschlusses durch Kontrollen zu unterbinden. Andernfalls ist er als Mitstörer in die Haftung zu nehmen.
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